Gebäudeenergiegesetz
Bundesverfassungsgericht stoppt Beratung im Bundestag

Die Tagesschau berichtete in ihrer Meldung vom 5.7.23, 22.15 Uhr, von einer Entscheidung des Bundesverfassungsgericht gegen das geplante Heizungsgesetz. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann klagte mit Erfolg gegen das umstrittene Heizungsgesetz. Nach seiner Auffassung seien durch das Gesetzgebungsverfahren seine Rechte als Abgeordneter erheblich verletzt worden, weil ihm der Entwurf der Abgeordneten nicht rechtzeitig vorlag. Die einstweilige Anordnung sollte dem Bundestag die abschließende Beratung und Abstimmung über das Gesetz untersagen, wenn der Entwurf den Abgeordneten nicht mindestens 14 Tage vorher schriftlich vorliegt. Das Bundesverfassungsgericht folgte seinem Antrag.

Das Bundesverfassungsgericht hat damit einem Eilantrag stattgegeben und die für Freitag geplante abschließende Beratung des Heizungsgesetzes vorerst gestoppt. Damit kann es vor der Sommerpause nicht mehr verabschiedet werden.

Hinter der Klage des CDU-Abgeordneten Heilmann stecken nicht die Interessen der Mieter bzw. kleinen Hausbesitzer gegen die auf sie zukommenden Kosten für die Umrüstung bzw. Neuanschaffung von Heizungsanalgen mit erneuerbarer Energien. Vielmehr beabsichtigt Heilmann, den Weiterbetrieb der Kraftwerke mit fossilen Brennstoffen aufrecht zu erhalten. Die bereits begonnene Umweltkatastrophe fordert einen schnellstmöglichen Umstieg auf erneuerbare Energien!

Umrüstung der Heizanlagen auf Kosten der Konzerne!

Autor:

Ulrich Achenbach aus Bochum

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