Auf der Kippe?
Erste Klagen gegen die Corona bedingte Sperrstunde

Wer ein Restaurant besucht, sollte genug Zeit mitbringen | Foto: www1.wrd.de
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Wie zu erwarten war, haben bereits mehrere Gastwirte in Düsseldorf gegen die Sperrstunde in der Gastronomie von 23.00 Uhr bis 6.00 Uhr geklagt. Diese Sperrzeit hat überhaupt nichts mit einer Vermeidung einer erhöhten Ansteckungsgefahr durch den CoviD19-Virus zu tun, denn das Virus hält sich nun mal nicht an Uhrzeiten. Im Übrigen ist die Ansteckungsgefahr in Restaurants und Gaststätten extrem gering, da es für diese Betriebe bereits strenge Corona-Auflagen gibt. Die Sperrstunden sind zudem noch kontraproduktiv, da angebliche "Feiern" dann im privaten Bereich ohne Einhaltung von Schutzmaßnahmen weitergehen werden, soweit man in Restaurants oder Gaststätten ohne Tanz und mit Abstandsregeln überhaupt noch von Feiern sprechen kann.

Die Einschränkung der Berufsfreiheit ist m.E. willkürlich und wird einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten, ebenso wie das Beherbergungsverbot.

Im Gegensatz zu der Einschränkung im Hotel- und Gaststättenbewerbe fragt kein Politiker mehr danach, wie die Hygienebedingungen in Großbetrieben, z.B. in der Fleischproduktion, in der Logistik (dazu zählen auch LKW-Fahrer), auf dem Bau oder in anderen Branchen sind. 

Hier ist davon auszugehen, dass die Hygiene und Abstandsregeln allein schon aufgrund der Arbeitshetze häufig nicht eingehalten werden können. Aber die Lobby der Großkonzerne ist wahrscheinlich höher als die der kleinen Gastronomen oder Hoteliers!

Autor:

Ulrich Achenbach aus Bochum

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