Coronaschutzgesetz
Gesundheitsschutz bedeutet nicht Aushebelung des Grundgesetzes

Acht Stunden brauchten Bundeskanzlerin Merkel und die Vertreter der Bundesländer, um einen Kompromiss für die Verschärfung der Corona-Schutzregeln zu vereinbaren. Die erweiterte Maskenpflicht für Bereiche mit starkem Publikumsverkehr ist zu begrüßen und auch aus gesundheitlicher Sicht sinnvoll. Jedoch ist die beschlossene Sperrstunde für Gastronomiebetriebe völlig sinnlos und ein schwerer Eingriff in die Berufsfreiheit. Gerade im Cateringbereich gibt es bereits jetzt umfangreiche Hygienevorschriften und die werden bis auf ganz wenige Ausnahmen peinlich eingehalten, was man in vielen Betrieben anzweifeln kann. Diskotheken und Nachtclubs sind ohnehin schon geschlossen. Es ist davon auszugehen, dass hauptsächlich in der Produktion der vorgeschriebene Sicherheitsabstand häufig nicht einzuhalten ist und die Versorgung mit Schutzmasken und/oder ausreichende Belüftung bzw. Luftfilteranlagen häufig nicht ausreichend ist.

Über das ebenfalls unsinnige Beherbergungsverbot gab es trotz der Mammutsitzung keinen Konsens. In Hotels, Ferienwohnungen und Pensionen gelten bereits jetzt ebenso strenge Hygieneregeln wie in der Gastronomie. Außerdem wird ohnehin nach jedem Gastwechsel das Fremdenzimmer gründlich gereinigt, die Bettwäsche und die Handtücher ausgetauscht. Die Gefahr, sich mit Corona anzustecken, ist weitaus höher am Arbeitsplatz oder in Warteschlangen vor Geschäften sowie in Fußgängerzonen der Städte mit dichtem Publikumsverkehr. Zudem wurde dieses Verbot, was gegen die Freizügigkeit des Bürgers nach dem Grundgesetz verstößt, bereits in drei Bundesländern durch Gerichtsurteile gekippt, nämlich in Sachsen, Baden-Württemberg und Niedersachsen. 

In Sachsen kündigte die Regierung nach einem Gespräch mit Landräten und Bürgermeistern die Aufhebung des Verbotes ab Samstag an. In Baden-Württemberg hatte der Verwaltungsgerichtshof einem Eilantrag gegen die Regelung stattgegeben. Das Verbot ist damit dort vorläufig mit sofortiger Wirkung außer Vollzug gesetzt. In Niedersachsen erklärte das Oberverwaltungsgericht das Beherbergungsverbot für rechtswidrig. Der Beschluss sei unanfechtbar Auch das Saarland streicht das Beherbergungsverbot. Damit entfällt von diesem Freitag an für Reisende aus innerdeutschen Hotspots die Pflicht, bei der Übernachtung im Saarland einen negativen Corona-Test vorzulegen, wie Regierungssprecher Alexander Zeyer am Donnerstag mitteilte.(Quelle: https://www.t-online.de/nachrichten)

Auch in den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein, die Verfechter des Beherbergungsverbots sind, wird sich diese verfassungswidrige Verordnung nicht aufrecht erhalten lassen.

Während als Hauptursache in dem explosionsartigen Anstieg der Infizierung mit dem Coronavirus private Feiern genannt werden, bleibt die tägliche notwendige Ansammlung von vielen Menschen wie z.B. in vollgefüllten Straßenbahnen, Bussen und Zügen außen vor. Auch wurde in der Sitzung zur Verschärfung der Corona-Maßnahmen kein Wort darüber verloren, dass die Schulen direkt nach den Sommerferien (wo die Corona-Infizierungen wieder stiegen) sofort zum Regelbetrieb übergingen. Notwendig wären kleinere Klassen und die stufenweise Aufnahme des Unterrichts gewesen, dazu hätten selbstverständlich neue Lehrkräfte eingestellt werden müssen. Jetzt ist häufiges Lüften der Klassenräume angesagt (was durchaus richtig ist), aber die Erkältungsgefahr der Kinder wird -besonders wenn extreme Kälte herrschen sollte - heruntergespielt. Kinder sollten mit einem Schal zum Unterricht kommen, obwohl es technische Möglichkeiten gibt, die Raumluft zu reinigen: Luftreinigungsgeräte mit HEPA-Filtern und interner UV-Lampe. Mit ihnen kann in solchen Räumen dann sogar auf die Maske verzichtet werden. Doch solche konkreten effektiven Sofort-Maßnahmen standen überhaupt nicht zur Debatte und sind offensichtlich auch nicht gewollt.

Der Streit ging auch weniger um die Frage, was zum Schutz der Gesundheit der Massen notwendig ist, sondern darum, wie der von den Monopolen diktierte Kurs unter diesen Corona-Bedingungen „optimal“ umgesetzt wird. Dieter Kempf, Präsident des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI) gab noch unmittelbar vorher als Hausaufgabe auf, höchstens eine "strikte regionale Differenzierung bei Einschränkungen" vorzunehmen, mit dem Ziel, „weitere Belastungen unserer Unternehmen durch unnötige Quarantänezeiten von Beschäftigten und Geschäftsreisenden zu vermeiden.“ Vor allem in Landkreisen "mit hohem Industrieanteil" dürfte es kein "Herunterfahren von wirtschaftlichen Aktivitäten" geben (Kommentar von den Ärzten Dr. Wagner und Dr. Bittel, Quelle rf-news.de vom 15.10.20)

Wie ist es um den Gesundheitsschutz bestellt, wenn z.B. Diplomaten, die in Risikoländern wie z.B. der USA waren,  sich nach ihrer Rückkehr nach Deutschland im Gegensatz zu anderen (Urlaubsreisenden) nicht testen lassen müssen? Auch Quarantäne bleibt denen erspart!

Um nachhaltig gegen die weitere Ausbreitung des Corona-Virus vorzugehen, bedarf es massenweiser kostenloser Schnelltests für alle! Quarantäne ist für diejenigen, die keine Krankheits- Symptome zeigen, wie eine Isolationsfolter! Auch ist die Versorgung - besonders bei armen alleinstehenden Menschen, nicht gesichert. Teure Lieferdienste können sich diese Betroffenen nicht leisten! Die zuständigen Behörden (Jobcenter, Sozialamt) wären per Gesetz zu verpflichten, diese Kosten zusätzlich zur Transferleistung zu übernehmen! Abgesehen davon, dass Hartz IV und die Leistungen nach dem SGB XII auch nach der Erhöhung am 1.1.2021 immer noch zu niedrig sind, um ein menschenwürdiges Leben zu bestreiten! (Regelbedarf/Haushaltsvorstand ab 1.1.21 = 446,00 Euro). Leuten in Quarantäne müsste es gestattet werden, wenigstens zum Lufttanken allein in die nächste Grünanlage zu gehen (natürlich mit Maske).

Auf keinen Fall darf die Verschärfung der Corona-Schutzverordnung dazu führen, dass Ausgangssperren wie jetzt in Frankreich angeordnet werden! Frankreich hatte schon zu Beginn der Corona-Krise  teils faschistoide Maßnahmen, um die Corona-Pandemie einzudämmen - erfolglos! 

Gesundheitsschutz bedeutet nicht Abbau der Grundrechte wie Meinungsfreiheit, Freizügigkeit u.a.. Auch Demonstrationen können Corona gerecht durchgeführt werden - wie die jüngsten Herbstdemonstrationen oder die friday for futures - Proteste bewiesen!

Autor:

Ulrich Achenbach aus Bochum

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