Petition für ein höheres Corona-Kurzarbeitergeld
Gewerkschaft IG Metall startet Online-Petition für ein höheres Kurzarbeitergeld

Während insbesondere die Großkonzerne in der Corona-Krise reichlich Soforthilfen vom Staat bekommen und die Kleinstbetriebe dagegen nur "Almosen", müssen die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten deutliche Abstriche ihres Entgelts hinnehmen. Das Kurzarbeitergeld (KUG) deckt lediglich nur 60% (Alleinstehende) bzw. 67% (Beschäftigte mit Kindern) ihres jetzigen Nettoarbeitsentgelts ab.

Dagegen hat die IG Metall mittleres Ruhrgebiet, Geschäftsstelle Dortmund, eine Online-Petition verfasst (Quelle: https://www.openpetition.de/petition/online/corona-kurzarbeitergeld-jetzt-fuer-alle-auf-80-bzw-85-erhoehen). Die Gewerkschaft fordert, das Kurzarbeitergeld von derzeit 60% (67%) auf 80% (85%) vorübergehend anzuheben. Das jetzige KUG-Gesetz soll entsprechend geändert werden. Aber warum nur für eine begrenzte Zeit? Eine Erhöhung des Kurzarbeitergelds ist schon lange überfällig. Geld ist genug da, wie sich die Regierung bei der Verabschiedung des Milliardenprogramms zur Abmilderung der Folgen durch Corona  äußerte. Aber doch wohl nur für die Monopole mit einer Bilanzsumme von über 42 Millionen Euro und einer Mindestbeschäftigtenzahl von 249 Mitarbeitern (Quelle: www.rf-news.de). Kleinere bzw. Kleinstunternehmen werden mit einer Einmalzahlung von 9000 Euro bis höchstens 15000 Euro abgespeist!

Zwar hat die Bundesregierung auch Zuschüsse für Eltern mit geringem Einkommen von 185,00 Euro monatlich pro Kind beschlossen (unabhängig vom regulären Kindergeld), diese Zuschüsse gelten aber nicht für Bezieher des Kurzarbeitergelds!

Wie es in der Petition der IG Metall richtig heißt, laufen die Fixkosten der Empfänger des KUG weiter und müssen finanziert werden. Entgelteinbußen von 33% und mehr sind daher nicht hinzunehmen. Was ich in der Petition vermisse: Die Forderung nach staatlichen Hilfen für geringfügig Beschäftigte, die keinen Anspruch auf KUG haben und leer ausgehen! Ihnen bleibt nur der Antrag auf das Arbeitslosengeld II (Hartz IV)!

Autor:

Ulrich Achenbach aus Bochum

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