Gebühren für Personalausweise
Ist das gerecht?
Jeder Deutsche ist verpflichtet, einen Personalausweis zu haben. Ich zitiere dazu das Personalausweisgesetz (PersAuswG) - Auszug:
Gemäß § 1 PersAuswG (Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis), welches zum 01.01.1951 in Kraft trat, ist jeder Deutsche, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, dazu verpflichtet, im Besitz eines Personalausweises beziehungsweise Reisepasses zu sein. Dies beinhaltet nicht nur den Besitz eines solchen Dokuments an sich: auch hat der Ausweis gültig zu sein. Ist er also abgelaufen, hat sich der Besitzer darum zu kümmern, einen neuen ausgestellt zu bekommen. Ist ein deutscher Staatsangehöriger nicht im Besitz eines solchen Dokuments, begeht er gemäß § 32 PersAuswG eine Ordnungswidrigkeit.
Aktuell wurde eine drakonische Gebührenerhöhung für die Ausstellung des Personalausweises beschlossen (aktuell 28,80 Euro ab 24 Jahre, demnächst 37,44 Euro ab 24 Jahre!) Ist es unter dieser Mussbestimmung nach dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit nicht unrechtmäßig, Gebühren für die Erstaustellung des Personalausweises bzw. deren Neuaustellung nach Ablauf der Gültigkeit zu erheben? Ja! Zwar werden für einen Reisepass auch Gebühren (berechtigterweise) erhoben, aber die Ausstellung ist freiwillig und geschieht nur auf Antrag bei der Passbehörde.
Wenn der Gesetzgeber jedoch zwingend ein Dokument oder eine Pflicht, z.B. die Schulpflicht, vorschreibt, darf das nicht mit Gebühren behaftet sein. Anderenfalls sehe ich die Rechtslage - wie bei den Gebühren für den Personalausweis - als Nötigung gegenüber dem Bürger an. Vielleicht kommt der Gesetzgeber noch auf die Idee, ein Schulgeld einzuführen??? So etwas hat es im 19. Jahrhundert oder davor tatsächlich gegeben! Damit sollte der Schulbesuch nur den Kindern der Wohlhabenden zugute kommen, die breite Masse der Verarmten blieb somit ausgeschlossen!
Sind vielleicht Gebühren auf Dokumente, die zwingend für jedermann vorgeschrieben sind wie der Personal- oder Kinderausweis, überhaupt verfassungsgemäß? Diese Frage müsste auf dem Rechtsweg geklärt werden. Jeder sollte gegen diese Gebühren Widerspruch erheben und danach bei Zurückweisung den Klageweg bestreiten! Bereits die erste Instanz (Verwaltungsgericht) könnte eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht (BVG) einreichen, ob Gebühren auf zwingende gesetzliche Dokumente (trotz entsprechender Gebührenverordnung) mit der Verfassung vereinbar sind.
P.S.: Die Gebührenpflicht für Personalausweise gilt auch für Bedürftige (Hartz IV - Empfänger und Bezieher der Sozialhilfe nach dem SGB XII)!
Autor:Ulrich Achenbach aus Bochum |
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