Kontaktverbot?
Krankschreibung nur nach persönlichem Arztbesuch möglich

Es widerspricht aller Logik, wenn durch die Ausnahmesituation durch Corona weiterhin ein Annäherungsverbot bis mindestens 3.5.20 besteht, gleichzeitig aber bereits ab Montag, 20.4.20, ein Arzt persönlich aufgesucht werden muss, wenn man erkrankt ist. (Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/krankschreibung-arztbesuch-101.html ).

Durch die Coronakrise war es bisher möglich, sich bei Erkältungs -Symptomen oder anderen Krankheitserscheinungen telefonisch beim Hausarzt zu melden und eine Arbeitsunfähigkeit von max. 14 Tagen zu bekommen. Mit dieser Ausnahmeregelung ist bereits ab Montag, 20.04.20, Schluss. Kranke müssen dann wieder persönlich zum Arzt wegen einer Untersuchung  bzw. Diagnose.

Dieser Beschluss des Bundesgesundheitsministerium bzw.  des zentralen Beschlussgremium in der Selbstverwaltung des deutschen Gesundheitswesens, steht im krassen Gegensatz zu den weitreichenden Einschränkungen des Kontaktverbots! Dahinter steht wahrscheinlich der Druck der Arbeitgeberverbände, Krankschreibungen zu vermindern (denn die Arbeitgeber müssen für den Zeitraum von sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit des Beschäftigten Lohnfortzahlung leisten). 

Während das Kontaktverbot bis mindestens 3.5.20 gilt (was danach aktuell ist, weiß niemand), setzt man die Ärzte und das Praxispersonal unnötig einer Infektionsgefahr durch die Patienten aus, die dann vermehrt die Arztpraxis aufsuchen werden. Zur Zeit müssen bei zahlreichen Ärzten die Patienten bereits draußen warten, nur um ein Rezept abzuholen, eine persönliche Behandlung ist nur in akuten Notfällen möglich.

Praxisärzte und selbst die kassenärztliche Bundesvereinigung protestieren gegen diese Verordnung. Der BdA (Bundesverband der deutschen Arbeitgeber) dagegen begrüßt erwartungsgemäß  das Ende der telefonischen Krankschreibung. An diesem Beispiel beweist sich der Einfluss der mächtigen Unternehmensverbände in Verbindung mit dem Finanzkapital auf die Gesetzgebung bzw. Regierung. Es geht nur um ihre Vorteile. Ebenso ist das bei den finanziellen Soforthilfen für kleine Unternehmer bzw. Selbständige. Diese tatsächlich schnell geleisteten Einmalhilfen von max. 15000 Euro für einen Kleinstbetrieb bzw. Selbständigen reichen bei weitem nicht aus und einen Kredit bei der KfW erhält dieser Personenkreis nur ausnahmsweise, wogegen die Konzerne Kredite in Milliardenhöhe bewilligt bekommen (zusätzlich noch zur angemeldeten Kurzarbeit) wie z.B. die großen Touristikkonzerne, kleine Reisebüros gehen dagegen leer aus (Quelle: rf-news.de vom 18.04.20)

Es braucht sich niemand zu wundern, wenn ab der nächsten Woche die Anzahl der Corona-Ansteckungen wieder zunehmen wird und schlimmstenfalls sogar Arztpraxen aufgrund einer Corona-Infektion schließen müssen!

Pausenlos verkünden die Medien: Haltet Abstand! Das muss gerade in Arztpraxen zumindest bis zum 3.5.20  gelten. Telefonische Krankschreibungen müssen bis zum diesem Zeitpunkt (und evtl. auch danach) für den Schutz der Ärzte, des Praxispersonals und letztendlich der Patienten zulässig sein! Diese Verordnung ist sofort auszusetzen!

Autor:

Ulrich Achenbach aus Bochum

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