Massenabmahnungen bei Johnson Controls

Johnson Controls Objekt Bochum GmbH & Co.KG Bochum, den 16.06.2014
Betriebsrat
Hüttenstrasse 40
44795 Bochum
Pressemitteilung
Sehr geehrte Damen und Herren,
Betriebsrat und Belegschaft von Johnson Controls Bochum führen zurzeit einen Kampf um ihre Arbeitsplätze. Ca. 30 % der Belegschaft sollen auf Straße gesetzt werden.
Der Betriebsrat will Kündigungen verhindern und mit dem Hereinholen neuer Aufträge den Standort Bochum längerfristig sichern.
Kein noch so gutes Abfindungsprogramm kann den Verlust von Arbeitsplätzen ersetzten. Dennoch ist der BR verpflichtet über ein Abfindungsprogramm zu verhandeln. Kampf um Arbeitsplätze und der Kampf um hohe Abfindungen sind in dieser Situation kein Widerspruch.
In der ersten Juniwoche fanden verschiedene Protestaktionen statt. Unter Anderem ein Protestfrühstück der IGM und mehrere selbständige Aktionen.
Wegen einer spontanen Aktion während der Arbeitszeit am Freitag, den 06.Juni, hagelte es ca. 70 Abmahnungen !!!
Diese Abmahnungen wurden persönlich vom Wachdienst zugestellt, stellenweise wurden Mitarbeiter der Nachtschicht aus dem Bett geklingelt.
Abmahnungen haben bei JC Bochum Tradition.
So wurden 2009 gegenüber der Belegschaft 112 Abmahnungen ausgesprochen. Die Belegschaft wollte sich während einer Verhandlungsrunde des Betriebsrates mit der Geschäftsleitung wegen einem Sparpaket über den Stand der Verhandlungen erkundigen. Im Zuge der Tarifverhandlungen 2008 wurden gegenüber dem Betriebsratsvorsitzenden und seinem Stellvertreter insgesamt 7 Abmahnungen ausgesprochen. Bei allen ausgesprochen Abmahnungen hat das Arbeitsgericht Bochum und das LAG Hamm für die Kollegen geurteilt und diese mussten zurück genommen werden.
Auch in diesem Fall ist der Betriebsrat zuversichtlich, dass die ausgesprochenen Abmahnungen bei Gericht als unwirksam geurteilt werden.
Es ist richtig um seine Arbeitsplätze zu kämpfen. Dieses Recht wird sich die Belegschaft nicht nehmen lassen.
Auf der ordentlichen Betriebsversammlung einen Tag später weigerte sich die GL teilzunehmen.
Dies ist das erste Mal in der Geschichte des Werkes passiert.
Die Belegschaft protestierte gegen das Nichterscheinen der Geschäftsleitung und verabschiedete einstimmig auf der Betriebsversammlung eine Protesterklärung.
- Gegen Nichterscheinung der Geschäftsleitung
- Gegen angedrohte Abmahnung
- Außerdem unterstütze Sie einstimmig die Forderungen des Betriebsrates
Anstatt sich zu entschuldigen, weigert sich vorerst die Geschäftsleitung unter fadenscheinigen Gründen, die Betriebsversammlung zu vergüten.
Betriebsrat und IGM Bochum-Herne werden gemeinsam gegen die Abmahnungen vorgehen.
Nachtrag: Mittlerweile hat sich die Geschäftsleitung bereit erklärt die Betriebsversammlung zu vergüten
Für den Betriebsrat
Dietmar Kupfer

Autor:

Dietmar Kupfer aus Bochum

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