Montagsdemo fordert generelle kostenlose Gesundheitsversorgung für Menschen mit geringem Einkommen

Die Belastungsgrenze für Zuzahlungen für Krankenkassenleistungen von 2% bzw. 1% des jährlichen Bruttoeinkommens (bei chronisch Kranken) ist bei Transferbeziehern von Hartz IV bzw. der Grundsicherung und anderen Menschen mit geringem Einkommen nicht zumutbar. Im monatlichen Regelbedarf von Hartz IV bzw. der Grundsicherung von z.Zt. 404,00 Euro/Haushaltsvorstand sind keine Gesundheitskosten vorgesehen.

Daher ist die Zuzahlung für Krankenhausaufenthalte bzw. Medikamente usw. nach Ansicht der Bochumer Montagsdemo nicht dem Grundgesetz vereinbar. Das Gleiche gilt für Menschen, die ein so niedriges Entgelt oder eine so geringe Rente wie auf Hartz IV-Niveau oder wenig darüber haben.

Die Montagsdemo fordert die Abschaffung aller Zuzahlungen für Krankenkassenleistungen, da mit dem Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung alle Gesundheitskosten abgedeckt sein müssen. Insbesondere wird die Einfrierung der Sozialversicherungsbeiträge für die Arbeitgeber auf Schärfste moniert. Durch die damalige "Gesundheitsreform" wurden die Arbeitgeber auf Kosten der Beschäftigten subventioniert.

Besonders entrechtend ist die Regelung, dass bestimmte Medikamente trotz Befreiung von der Zuzahlungspflicht nur mit Zuzahlung erhältlich sind. Angeblich stehen dafür Alternativprodukte zur Verfügung, die aber nicht von jedem Patienten verträglich sind. Da Bedürftige diese oft hohen Zuzahlungen nicht aufbringen können, ist eine notwendige medizinische Behandlung nicht möglich und damit wird gegen das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verstoßen!

Die Kundgebung ist am kommenden Montag um 18.00 Uhr am Husemannplatz.

Ulrich Achenbach
Moderator

Autor:

Ulrich Achenbach aus Bochum

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