Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Neufassung verstößt gegen EU-Recht

Dezentrale Stromerzeugung soll nach der Neufassung des EEG-Gesetzes bald unwirtschaftlich bzw. unbezahlbar werden - ganz im Sinne der internationalen Energiekonzerne! | Foto: de wikipedia.org www. wikipedia.de
  • Dezentrale Stromerzeugung soll nach der Neufassung des EEG-Gesetzes bald unwirtschaftlich bzw. unbezahlbar werden - ganz im Sinne der internationalen Energiekonzerne!
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Im Sinne der Energiekonzerne soll der Ausbau erneuerbaren Energien, insbesondere der Elektrizität, mit weiteren unverhältnismäßigen  Auflagen verbunden werden. Die Erzeugung von umweltfreundlichem Strom lohnt sich aus wirtschaftlichen Gründen dann nicht mehr.

Wie das Mitglied des EU-Parlaments, Sven Giegold (Die Grünen) mitteilte, verstößt die Neufassung der Erneuerbare-Energien-Verordnung durch die  Bundesregierung gegen geltendes EU-Recht. Erneuerbare Bürgerenergie wird in der EU durch die europäische Erneuerbare-Energien-Richtlinie gefördert. Bis Juni 2021 muss Deutschland diese Bestimmungen in nationales Recht umsetzen. Die Bundesregierung legte einen Entwurf für die Überarbeitung des deutschen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vor, der Betreibern von Solar- oder Windanlagen den Einbau eines sehr teuren Messsystems vorschreibt, wenn die Anlage mehr als ein Kilowatt Leistung hat. Der Strompreis würde sich z.B. für Strom von Solarzellen auf dem Dach um ca. 80% verteuern. Damit wäre die umweltfreundliche Energieerzeugung für den Betreiber unwirtschaftlich und auch nicht finanzierbar, da er zusätzlich zu dem neuen Messsystem noch die volle EEG-Umlage zahlen müsste, selbst wenn der Strom nicht durch ein Stromnetz geleitet wird und nur für den Eigenverbrauch z.B. durch Nachbarn dient. Das neue EEG wäre nicht nur umweltfeindlich (weil es den Ausbau der erneuerbaren Energien hemmt), sondern auch unvereinbar mit geltendem EU-Gesetz.  Die EU-Richtlinie - die auch mit Zustimmung der Bundesregierung beschlossen wurde - sieht vor, dass alle Mitgliedstaaten es Eigenversorger*innen ermöglichen müssen, “Elektrizität ohne unverhältnismäßig hohe Belastungen zu erzeugen, zu speichern, zu verbrauchen und zu verkaufen“. 

Die EU-Kommission muss mit der Bundesregierung Kontakt aufnehmen und auf die Schwachstellen des Gesetzes aus der Sicht des EU-Rechts hinweisen, fordert Sven Giegold. Dazu richtete dieser Politiker einen Brief an die EU-Kommission. Hier handelt die Bundesregierung wieder einmal nach dem Willen des internationalen Finanzkapitals, denn die Energiemonopole dulden keine Konkurrenz bei ihrem Feilschen nach der internationalen Dominanz. Alle sind daher aufgerufen - Betreiber der erneuerbaren Energieanlagen als auch Verbraucher - mit allen Mitteln gegen dieses neue EEG-Gesetz vorzugehen. Das kann sowohl ein Wechsel des derzeitigen Stromversorgers zugunsten der kleineren Stromerzeuger sein, massenweise Demonstrationen gegen die Bundesregierung und auch rechtliche Schritte gegen eine Umlage der EEG-Steuer auf die Verbraucher.

Der Gesetzentwurf wurde letzte Woche erstmals im Bundestag und wird diesen Freitag erstmals im Bundesrat beraten. Zeitgleich liegt er der EU-Kommission zur Prüfung vor. Sollte es bei diesem schlechten Gesetzentwurf bleiben, wird aus Reihen des EU-Parlaments ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland angeregt.

In diesem Zusammenhang verweise ich auf einen kurz bevorstehenden Abriss eines Dorfes zugunsten des Braunkohletagebaus in Garzweiler, ob wohl dieser Kohleausstieg bereits durch den Bundestag beschlossen wurde. Profitgier kennt keine Grenzen!

Autor:

Ulrich Achenbach aus Bochum

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