Klage gegen Abmahnungen
Opel-Warehousing erlebt neue Schlappe
Seit längerer Zeit kommt es immer wieder zu Abmahnungen von Opel-Warehousing, Bochum, gegen den Mitarbeiter Christian K. Hintergrund ist ein dauerhaftes Mobbing gegen diesen Mitarbeiter, weil er gegen beabsichtigte Kündigungen des Arbeitgebers mehrfach vor Gericht gesiegt hatte, zuletzt beim Landesarbeitsgericht in Hamm. Opel-Warehousing sieht in dem Mitarbeiter ein "rotes Tuch", weil er sich für die Rechte seiner Mitarbeiter einsetzt und gegen die allgemeine Arbeitshetze kämpft.
Auch mehrere spätere Abmahnungen mussten von Opel-Warehousing nach einem Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht zurückgenommen werden. So auch beim Arbeitsgerichtsverfahren in Bochum am 31.05.21. K. klagte gegen drei Abmahnungen:
Vermeintlicher tätlicher Angriff auf seinen unmittelbaren Vorgesetzten
unerlaubtes Verlassen des Betriebsgeländes ohne Abmeldung
Verstoß gegen die Corona-Schutzbestimmungen im Betrieb
Das Arbeitsgericht verwarf die ersten beiden Abmahnungen, weil sich der Vorwurf eines tätlichen Angriffs oder einer Bedrohung des Vorgesetzten durch Zeugenaussagen nicht aufrecht erhalten ließ und im zweiten Fall der Beschäftigte das Betriebsgelände ohne Abmeldung verließ, nachdem ein Notarzt gerufen wurde, weil der Beschäftigte über akute schwere Krankheitsymptome klagte.
Die dritte Abmahnung wurde vom Arbeitsgericht Bochum zwar bestätigt, aber K. will dagegen in Berufung gehen.
Vor Verfahrensbeginn fand am 31.5.21 eine Solidaritätskundgebung des Solidaritätskreises "Einer für alle - alle für einen" mit rd. 15 Personen statt, die dem Beschäftigten Christian K. den Rücken stärkte.
Autor:Ulrich Achenbach aus Bochum |
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