Unterschiedliche Gerichtsurteile
Rechte von Beschäftigten (Urlaubsanspruch) wurden gestärkt, Anwartschaft für Rente ab 63 Jahre wird eingeschränkt (Tätigkeit in einer Transfergesellschaft)

In der IG-Metallzeitung "direkt"vom 29.03.19 las ich zwei interessante Urteile des Bundesarbeitsgerichts (BAG) und des Bundessozialgericht (BSG). Während das BAG zugunsten eines Beschäftigten entschied, bestätigte das Bundessozialgericht Nachteile für Bezieher von Altersrente.

Zum positiven Urteil des BAG vom 19.06.18 9 AZR 615/17: Gewährt ein Arbeitgeber dem vom Beschäftigten rechtzeitig verlangten Urlaub nicht, wandelt sich der zum Jahresende verfallene Urlaubsanspruch in einen Schadensersatzanspruch des Beschäftigten um. Der Beschäftigte hat das nun einklagbare Recht, einen entsprechenden Ersatzurlaub zu nehmen, der an keine Befristung gebunden ist.

Dagegen urteilte das BSG vom 12.03.19 - B 13 R 19/17 R: Wer nach einer Beschäftigung in einer Transfergesellschaft arbeitslos wird, kann dadurch Nachteile bei der Altersrente haben. In diesem Fall ging es um einen 1952 geborenen Metallarbeiter, der für besonders langjährige Versicherte eine abschlagsfreie Rente mit 63 Jahre beanspruchen wollte. Er arbeitete nach seinem Jobverlust ein Jahr in einer Transfergesellschaft und bezog anschließend knapp zwei Jahre Arbeitslosengeld I. Die Richter meinten, die letzten zwei Jahre der Arbeitsförderung seinen nicht als Anwartschaft auf die Rente anzurechnen, da das entsprechende Unternehmen nicht insolvent war oder als Basis vorhandener Beschäftigung weggefallen ist.

Im zweiten Fall meine ich, dass gegen das Urteil das BSG Verfassungsbeschwerde eingelegt werden sollte. Die betriebsbedingte Entlassung des Beschäftigten aus einer Transfergesellschaft (der letzte Arbeitgeber) ist von der Wirkung für den Beschäftigten gleichzusetzen mit einer Insolvenz der Transfergesellschaft. Außerdem hat der Betroffene durch den Bezug des ALG I Beiträge zur Rentenkasse geleistet, so dass diese Zeit als Ausfallzeit anerkannt werden muss.

Diese unterschiedlichen Urteile beweisen, dass sich die Arbeiter und Unterdrückten auch nicht auf die Justiz verlassen können und daher der gemeinsame Kampf gegen das System der Herrschenden notwendiger denn je ist.

Autor:

Ulrich Achenbach aus Bochum

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