Spanien ändert Sexualstrafrecht
Vergewaltigung soll härter bestraft werden

Das neue Sexualstrafrecht in Spanien kann nur einhellig begrüßt werden! Unter der Losung "Nur ja heißt Ja" müssen alle beteiligten Personen künftig sexuellen Handlungen ausdrücklich zustimmen. Diese Gesetzesänderung wurde mit großer Parlamentsmehrheit beschlossen, nur rechte Parteien stimmten dagegen.

Der Tatbestand der Vergewaltigung wurde bisher von den Gerichten nur dann anerkannt, wenn sich das Opfer gegen den Missbrauch wehrte. Die Täter kamen zudem mit milden Strafen davon. Dazu ein Beispiel:

Große Empörung hatte vor allem ein Fall von Juli 2016 ausgelöst. Eine Gruppe von fünf jungen Männern zerrte damals während der San-Fermín-Feiern in Pamplona eine junge Frau in einen Hauseingang. Sie vergewaltigten ihr Opfer mehrfach und filmten das Ganze. Das zuständige Gericht sah den Tatbestand der Vergewaltigung als nicht gegeben an, weil es, wie es im Urteil von 2018 hieß, "weder Schläge noch Drohungen" gegeben habe und das Opfer passiv geblieben sei. Das Urteil löste Proteste im ganzen Land aus. (Quelle: www.freenet.de/nachrichten/politik/nur-ja-heisst-ja-spanien-verschaerft-sexualstrafrecht-40441052.html)

Das wird sich jetzt deutlich ändern: Das neue Gesetz hebt die Unterscheidung zwischen Missbrauch und Aggression auf. Sexuelle Übergriffe werden nach dem Inkrafttreten als Vergewaltigung betrachtet werden - egal ob das Opfer sich wehrt oder eine Handlung aus Angst geschehen lässt. Auf Vergewaltigung und sexuelle Gewalt werden dann bis zu 15 Jahre Haft stehen. Zudem werden unter anderem auch "einschüchternde" Komplimente sowie die Verbreitung von Sexvideos unter Strafe gestellt. (Quelle: www.freenet.de/nachrichten/politik/nur-ja-heisst-ja-spanien-verschaerft-sexualstrafrecht-40441052.html)

Eine Steilvorlage für die deutsche Regierung: Sexuelle Übergriffe - unter Androhung von Gewalt - sind besonders in Ehen vielfach noch an der Tagesordnung, obwohl Vergewaltigung in der Ehe inzwischen auch strafbar ist. Hier ist die Beweislage oft schwierig. Wenn jedoch eindeutig so ein Fall bewiesen ist, z.B. durch versteckte Videoaufnahmen, sollte es ein ähnliches Strafmaß für den Täter wie demnächst in Spanien geben! Vergewaltigungen, egal ob in der Ehe oder bei fremden Personen, lösen für die Opfer oftmals Traumas aus. 15 Jahre Gefängnis sind als Strafe völlig angemessen und werden wohl für die terroristischen Ehegatten als auch alle anderen Vergewaltiger ein deutliches Warnsignal sein!

Autor:

Ulrich Achenbach aus Bochum

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