Erste Auswirkungen des "Geordnete-Rückkehr-Gesetzes"
Verletzter irakischer Flüchtling wird abgeschoben

Ich wurde auf eine Pressemitteilung des 19. Internationalen Pfingstjugendtreffen aufmerksam, das in diesem Jahr in Schalkau-Truckenthal in Thüringen stattfand. Ich kenne diese internationale Veranstaltung von Gelsenkirchen, wo sie alle zwei Jahre auf der Trabrennbahn in Gelsenkirchen durchgeführt wurde. Ein anreisender Bus, der wahrscheinlich nach Truckenthal zu dem Fest unterwegs war, wurde von der Polizei gestoppt. Dabei wurde ein verwundeter Iraker festgenommen und soll am kommenden Montag ausgewiesen werden! Dieser Mann war lt. Pressemitteilung der Organisatoren des Pfingstjugendtreffen ein Widerstandskämpfer gegen die Terrormiliz IS und hätte niemals abgeschoben werden dürfen! Zudem musste er dringend in ärztliche Behandlung, da er noch eine Kugel im Bein hat. Aber selbst humanitäre Gründe spielten keine Rolle für ein Bleiberecht des Flüchtlings.

Wie ich aus der PM des Pfingsjugendtreffen erfuhr, war das neue Gesetz  noch keine 24 Stunden alt, da wurde es offenbar bereits exemplarisch angewendet: gegen das 19. Internationale Pfingstjugendtreffen. Auf einer Autobahnraststätte in Bayern (dem Heimatland Horst Lorenz Seehofers) wurde ein anreisender Bus gestoppt. Willkürlich und unter rassistischen Gesichtspunkten wurden die Mitfahrenden kontrolliert. Ein irakischer Kurde, Widerstandskämpfer gegen den faschistischen IS, wurde vorübergehend in Gewahrsam genommen. Obwohl er kriegsverwundet ist, noch eine Kugel im Bein hat und dringend ärztliche Behandlung braucht, wurde seine Ausreise aus der EU (!) für den kommenden Montag angewiesen.

Vielleicht war dieses Vorgehen auch eine Antwort auf die Vorladung des Organisationsteams des Pfingsjugendtreffen von Seehofer zur Diskussion  "Tribunal „Angeklagt – Gegen Fluchtursachen und reaktionäre Flüchtlingspolitik! Für das Recht auf Flucht und das Recht, die Welt zu verändern“. Es fand auf dem 19. Internationalen Pfingstjugendtreffen - wegen Seehofer penetranter Ignoranz - dann eben ohne seine Anwesenheit statt. Allerdings wurden seine Standpunkte in einem Videozusammenschnitt ausreichend dargestellt.  (Quelle: www.pfingstjugendtreffen.de)

Nach den Bestimmungen des neuen Gesetzes können jetzt legal Flüchtlingsunterkünfte durch die Polizei betreten und durchsucht werden, ohne dass ein Gerichtsbeschluss dafür vorliegt. Vorfälle  eines brutalen Polizeieinsatzes wie in Ellwangen sind dann nicht ausgeschlossen.

Die Regierung hat jedoch einen Dämpfer in ihrer Rechtsentwicklung bekommen: Sie wollte Flüchtlinge, die abgeschoben werden sollen, zusammen mit anderen Strafgefangenen inhafttieren, da es zuwenig Abschiebegefängnisse gibt. Das ist jedoch nach EU-Recht nicht zulässig.

Man brauchte kaum Abschiebegefängnisse, wenn die "sicheren Herkunftsländer" wahrheitsgemäß definiert würden. Dann gäbe es kaum Flüchtlinge aus den wirklich sicheren Ländern und die meisten Abschiebegefängnisse wären überflüssig! Wer flieht denn z.B. aus Frankreich oder Dänemark nach Deutschland?

Autor:

Ulrich Achenbach aus Bochum

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