Lebensmittelkontrollen
Weniger Pflichtkontrollen bei Lebensmittelbetrieben

Das Bundeskabinett hat beschlossen, die Anzahl der Pflichtkontrollen in Lebensmittelbetrieben wie z.B. in der Fleischindustrie zu verringern - und das trotz laufender neuer Hygieneskandale! Dieser Vorschlag von Frau Klöckner wurde durch den Bundestag unterstützt. Das schlägt doch wohl dem Fass den Boden aus! Kein Wunder, die Verflechtung von Bundestag, Bundesrat und Industriechefetagen ist groß.

Wie die Organisation Foodwatch dazu berichtet  (Quelle: www.foodwatch.org/de/startseite):  In manchem Risiko-Fleischbetrieb zum Beispiel müssten statt tägliche nur noch wöchentliche Kontrollen stattfinden. Andere Lebensmittelbetriebe, die bisher monatlich kontrolliert werden müssen, sollen künftig nur noch vierteljährlich verpflichtend kontrolliert werden.

Die Ernährungsministerin Klöckner begründete ihren Vorschlag völlig absurd: „Mehr Lebensmittelsicherheit durch gezieltere Kontrollen“. Bewusst hat Frau Klöckner verschwiegen, dass die Hygiene-Probleme erst durch mehr unangemeldete Kontrollen der Betriebe ans Tageslicht kamen. Das ist sicher nicht im Sinne der Lebensmittelkonzerne. Weniger Pflichtkontrollen bedeutet analog auch weniger Personal, weil für die Behörden die Anzahl der Lebensmittelkontrolleure nach der Anzahl der auffälligen Befunde geplant wird.  Je weniger Befunde durch Verringerung der Lebensmittelkontrollen - je weniger Lebensmittelkontrolleure! Buchstäblichen Schweinereien in den Unternehmen wird so Tür und Tor geöffnet.

Zwar muss der Bundesrat noch zustimmen,  damit diese Pläne von Julia Klöckner Gesetz werden. Doch die Zustimmung des Bundesrates ist so gut wie sicher. 

Geradezu im Widerspruch zu diesen schwachsinnigen Plänen für die Lebensmittelkontrollen steht die Ahndung des Verstoßes gegen die Maskenpflicht. Während die Unternehmen (nicht nur in der Lebensmittel- oder Fleischbranche) kaum damit rechnen müssen, bei gravierenden Verstößen gegen Hygiene-Auflagen ertappt zu werden, wird sofort bei Verstoß gegen die Maskenpflicht ein Bußgeld von 150,00 Euro verhängt. Treu nach dem Motto: Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen!

Anstatt vierteljährlicher Pflichtkontrolle wöchentliche Pflichtkontrolle! Positiver Nebeneffekt: Es entstehen zusätzliche Arbeitsplätze!

Autor:

Ulrich Achenbach aus Bochum

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