Gleiches Recht für alle!

Das gilt auch bei Fahrausweiskontrollen. Folgendes Ereignis beweist aber das Gegenteil. Meine Lebensgefährtin wurde Zeugin einer Fahrausweiskontrolle in der Straßenbahn der Linie 308. Ein Ausländer (vermutlich Flüchtling) konnte kein Ticket vorweisen. Auf die Frage nach den Personalien erklärte dieser Mann mit einigen Brocken Deutsch, dass er nichts verstehen könne. Der Kontrolleur versuchte darauf hin, sich mit der englischen Sprache verständlich zu machen, aber auch das scheiterte. Schließlich sah der Kontrolleur nach einer Verwarnung von einer weiteren Verfolgung wegen Schwarzfahren ab und überprüfte die Tickets weiterer Fahrgäste.

Eine alte deutsche Dame konnte ebenfalls ihr Ticket nicht vorweisen und beteuerte, es zu Hause vergessen zu haben. Anders als bei dem Ausländer ließ sich der Kontrolleur auf keine Diskussion ein und nahm die Daten der Frau auf. Zwar kann diese Frau durch Vorlage des Tickets ein erhöhtes Beförderungsgeld (60,00 Euro) vermeiden, ihr entstehen jedoch Laufereien und eine Verwaltungsgebühr von 5,00 Euro.

Wo bleibt in diesem Falle die Gleichheitsfrage??? Entweder hätte der Kontrolleur die Daten des Ausländers durch die Polizei feststellen lassen müssen oder er hätte bei der alten Dame ebenfalls von einer Verfolgung wegen angeblichen Schwarzfahrens absehen müssen.

Dieser Beitrag ist keinesfalls als Ausländerhass zu verstehen, aber gleiches Recht muss für alle gelten!

Autor:

Ulrich Achenbach aus Bochum

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