Regelmentierung für das Rauchen auf der eigenen Terrasse - haben Landgerichte nicht besseres zu tun???

Ich bin empört über das Urteil des Landgerichts Dortmund. Dort wurde Bewohnern eines Reihenhauses vorgeschrieben, wann sie nur auf ihrer eigenen Terrasse rauchen dürfen. Ein Nachbar hatte sich beschwert, er könne nachts nicht mehr bei offenem Fenster schlafen, weil der Rauch in seine Wohnung zieht! Dieses Urteil ist absurd und steht im Widerspruch zu der Überlastung der deutschen Justiz!

Bei Reiheneigenheimen befindet sich zwischen den Terrassen immer eine Abgrenzung, sei es eine Wand oder eine Hecke. Es ist also gar nicht möglich, dass der Rauch des Nachbars, der sich im Freien sehr schnell verflüchtigt, überhaupt die Räume des Nachbarn erreichen kann. Wahrscheinlich hatte dieser Nachbar Wut auf seinen Mitnachbarn und versuchte auf diese Art und Weise, ihn zu schädigen. Verdammte Spießbürgerei!

Anstatt sich mit solchen Lappalien zu beschäftigen, sollten die Landgerichte sich lieber auf wirkliche Verbrechen wie z.B. Stalking konzentrieren!

Die Berufung der Klägerin in diesem Raucher - Streitverfahren hätte wegen Geringfügigkeit zurückgewiesen werden müssen!

P.S.: Ich bin Nichtraucher, habe aber volles Verständnis für den Verurteilten!!!

Autor:

Ulrich Achenbach aus Bochum

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