Impfen gegen das Coronavirus - Geduld ist weiter gefragt
Nach den Osterferien dürfen auch Ärzte impfen

Ebenfalls ab Dienstag, 6. April, werden die Arztpraxen in die Impfkampagne involviert. Aufgrund der geringen Impfstoffmenge, die den einzelnen Praxen zunächst zur Verfügung gestellt werden kann, werden sich die niedergelassenen Ärzte in einem ersten Schritt vor allem auf ihre bettlägerigen Patienten in der eigenen Häuslichkeit konzentrieren.
  • Ebenfalls ab Dienstag, 6. April, werden die Arztpraxen in die Impfkampagne involviert. Aufgrund der geringen Impfstoffmenge, die den einzelnen Praxen zunächst zur Verfügung gestellt werden kann, werden sich die niedergelassenen Ärzte in einem ersten Schritt vor allem auf ihre bettlägerigen Patienten in der eigenen Häuslichkeit konzentrieren.
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NRW. Nach den Osterfeiertagen ist es soweit: Die Impfungen der 79-Jährigen Bürgerinnen und Bürger in den Impfzentren starten und auch die niedergelassenen Ärzte beginnen damit, ihre Patienten zu impfen. „Dass nun endlich Haus- und Fachärzte in die Impfkampagne einbezogen werden, ist der wichtigste Schritt seit Wochen“, sagt Dr. Dirk Spelmeyer, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL). „Mit der Hilfe der rund 11.000 Praxen in Westfalen-Lippe wird die Impfkampagne schnell an Kraft und Umfang gewinnen. Das Impfen ist jetzt da angekommen, wo es hingehört.“

Die verfügbare Impfstoffmenge reiche zurzeit allerdings immer noch nicht aus, um allen Bürgern zur gleichen Zeit ein Impfangebot zu machen. Eine Priorisierung der Anspruchsberechtigten gemäß der Impf-Verordnung ist deshalb weiterhin nötig – auch in den Arztpraxen. Dr. Spelmeyer bittet die Patienten deshalb weiterhin um Geduld: „Ich kann zwar verstehen, dass manche Bürger mittlerweile unruhig werden und nun auch endlich ‚dran sein‘ möchten, aber die Ärzte müssen sich an die gesetzlichen Vorgaben halten. Bitte seien Sie verständnisvoll!“ Der Vorsitzende der KVWL ist sich sicher, dass aus den ersten Anfängen in den Praxen bald ein reibungsloser Impfalltag wird. „Die Ausweitung der Impfkapazitäten ist beschlossene Sache – wir können verimpfen, was immer die Hersteller liefern!“

1. Impfungen in den Impfzentren: 
Die Impfungen der über 80-Jährigen laufen wie geplant weiter. Wer noch keinen Termin haben sollte, kann diesen weiterhin vereinbaren. Die Impfeinladung der Bürgerinnen und Bürger über 70 Jahre erfolgt jahrgangsweise, um die Anmeldesysteme nicht zu überlasten. In den nächsten Tagen erhalten somit zunächst diejenigen, die zwischen dem 1. Februar 1941 und dem 31. Dezember 1941 geboren wurden, von ihren Kommunen ein Einladungs- und Informationsschreiben zur Impfung gegen das Coronavirus im Impfzentrum. Ab Dienstag, 6. April, startet dann die Impfterminvergabe für die 79-jährigen Bürgerinnen und Bürger. Ausschließlich diese sind berechtigt (neben den über 80-Jährigen), einen Impftermin zu vereinbaren.
Die Terminbuchung erfolgt in diesem Fall entweder telefonisch unter 0800 116 117 02 oder online unter www.116117.de Anders als in der Vergangenheit wird es dieses Mal möglich sein, im Rahmen der Terminvergabe auch einen gleichzeitigen Impftermin für den Lebenspartner zu buchen (sogenannte „Partner-Termine“). Das Alter des Lebenspartners ist dabei nicht entscheidend – wichtig ist, dass der Termin aktiv gebucht wird. Die Impfungen erfolgen dann frühestens ab Donnerstag, 8. April. Das NRW-Gesundheitsministerium wird darüber informieren, ab wann die weiteren Jahrgänge einen Impftermin buchen können. Die Terminvergabe für die priorisierten Berufsgruppen erfolgt weiterhin über die Kreise und kreisfreien Städte. Welcher Impfstoff an welche Personengruppe verimpft wird, entscheidet das NRW-Gesundheitsministerium. Eine Auswahlmöglichkeit besteht aktuell nicht.

2. Impfungen in den Arztpraxen
Ebenfalls ab Dienstag, 6. April, werden die Arztpraxen in die Impfkampagne involviert. Aufgrund der geringen Impfstoffmenge, die den einzelnen Praxen zunächst zur Verfügung gestellt werden kann, werden sich die niedergelassenen Ärzte in einem ersten Schritt vor allem auf ihre bettlägerigen Patienten in der eigenen Häuslichkeit konzentrieren. Darüber hinaus sollen vorrangig Personen mit bestimmten Vorerkrankungen gemäß § 3 der Impfverordnung in den Praxen geimpft werden.
Wichtig: Die Ärzte kommen selbst auf Patienten zu, die für eine Impfung in Frage kommen! Die Impfstoffmenge ist zu Beginn noch sehr begrenzt. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Nachfragen in den Praxen ab, um die Praxisteams nicht unnötig zu belasten! Die Impfungen werden frühestens am Mittwoch, 7. April, starten.

Autor:

Michael Menzebach aus Haltern

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