Dinslaken: CDU fordert Nachbesserung: „ Das Familienleben findet in der offenen Ganztagsschule zu wenig Beachtung“

Dinslaken. Durch die Gemeindeprüfungsanstalt des Landes Nordrhein Westfalen wurde festgestellt, dass zur Erhebung der Elternbeiträge im Rahmen der „OGS“ eine Satzung zwingend erforderlich ist, da es sich bei den Abgaben um solche eigener Art handelt, die nur auf Grundlage einer Satzung erhoben werden dürfen. Hier ist die Stadt Dinslaken nun in der Pflicht zu handeln. Auch gegen die Schaffung weiterer Einkommensgruppen und die moderate Erhöhung der Beiträge ist in der Sache selber nichts einzuwenden. Jedoch gibt es in der CDU-Fraktion weiterhin Kritik hinsichtlich der Betreuungszeiten und der pauschalierten Erhebung eines Essensentgeltes sowie der Pflicht zur Teilnahme am Essen. Das teilt der Fraktionsvorsitzende, Heinz Wansing, in einer Stellungnahme zum Erlass der Satzung der Stadt Dinslaken mit.

Bisweilen konnte, wie Michael van Meerbeck (schul- und jugendpolitischer Sprecher) informiert, das Essen direkt mit den Trägern der Offenen Ganztagsschule abgerechnet werden. Dies bedeutete auch, dass in dem Falle, in dem ein Kind nicht oder nur teilweise am Essen teilnahm, auch nur die tatsächlich bezogenen Verpflegung in Rechnung gestellt wurde. Gerade bei Kindern der Primarstufe ist es nach aller Erfahrung zu erwarten, dass das Essen nicht durchgehend im Rahmen der Betreuung eingenommen wird.

Eine zwangsweise Teilnahme am Essen sowie die pauschale Erhebung führt zu einer finanziellen Mehrbelastung der Eltern und ist alleine deswegen auch nicht satzungsrechtlich zu regeln. Die CDU Fraktion ist sehr wohl der Meinung, dass die Ernährung der Kinder und Jugendlichen in unserer Stadt gesichert sein muss. Es ist aber auch zu bedenken, dass den Familien nicht in der Regel unterstellt werden darf, dass sie ihre Kinder nicht sachgerecht ernähren.

Fraglich ist allerdings, ob die Stadt Dinslaken die Vereinnahmung und Verwaltung der Essensgelder mit dem von ihr geplanten Personalaufwand leisten kann und ob dieser Aufwand auch auf die Eltern umgelegt werden soll. Selbst wenn die Vorlage Nr. 407 erklärt, dass die Erträge durch die Vereinnahmung des pauschalierten Essensbeitrages die entstehenden Aufwendungen in voller Höhe decken, so bleiben doch Bedenken, ob die veranschlagte Summe die tatsächlichen Aufwendungen zu decken vermag.

Nach Planungen der Stadtverwaltung sollen diese Aufwendungen ebenso auf die Eltern umgelegt werden, was einer zusätzlichen Erhöhung der Kosten für die Betreuung der Kinder zur allgemeinen Beitragserhöhung gleich kommt. Wansing: „Das lehnen wir ab! Nach der gerade geplanten Erhöhung der Elternbeiträge wäre das ja eine doppelte Erhöhung.“

Noch schwerer wiegt, für Michael Herbers als sachkundiges Mitglied in der CDU Fraktion , die Tatsache, dass auch die Satzung die bisherige Verfahrensweise beinhaltet, als dass Kinder bei Anmeldung zur OGS verpflichtet sind, diese an fünf Tagen in der Woche mindestens bis 15.00 Uhr zu besuchen. Herbers: „Dies kommt einer zeitlich beschränkten zwangsweisen Unterbringung gleich!
Die Familie steht nach Art 6 GG unter dem besonderen Schutze des Staates. Dies beinhaltet auch die uneingeschränkte Freiheit der Erziehungsberechtigten zu entscheiden, ob- und wenn ja – wie lange deren Kind die OGS besucht. Ein wesentlicher Sinn und Zweck der OGS ist aus Sicht der CDU Fraktion ein Angebot zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu machen. Dieses Angebot muss zwingend auf die Bedürfnisse die Möglichkeiten der Familie Rücksicht nehmen. Keinesfalls darf eine einfache Satzung vorschreiben, wann Familie stattfinden darf, bzw. wann eben nicht. Wenn Vater oder Mutter an einem Nachmittag frei haben, wollen wir ihnen nicht verbieten mit dem Kind zu essen und zusammen zu sein. Selbst wenn die Zuschüsse des Landes NRW gefährdet wären, so darf man nicht verkennen, dass auch das Land solche Regelungen, die in die Grundrechte eingreifen, nur durch ein qualifiziertes Gesetz mit weiteren Voraussetzungen, verabschieden darf.“

Dies bedeutet im Ergebnis, dass eine Satzung zur „Offenen Ganztagsschule im Primärbereich“ nur dann kommen darf, wenn die Teilnahme am Essen weiterhin in gewohnter Weise erfolgen kann und die Abrechnung direkt mit den Trägern erfolgt.

Die CDU ist weiterhin der Ansicht, dass alles getan werden muss um den Erlass zur Anwesenheits-pflicht flexibler zu gestalten bzw. auszulegen. Die CDU Fraktion sieht ein gutes Beispiel in der Regelung für die Kindertagesstätten. Hier können die Eltern nach ihren Bedarfen bestimmte Betreuungspakete buchen (25h / 35h / 45h).

Außerdem könnten die unterschiedlichen Schulen, wie Michael van Meerbeck ergänzt, im Stadtgebiet mit individuellen pädagogischen Konzepten von der Rhythmisierung des Unterrichtes zu offeneren Angeboten zu unterschiedlichen Zeiten finden. So könnten die Familien und Erziehungsberechtigten nach ihren Notwendigkeiten für ihre Kinder ein individualisiertes und auf sie abgestimmtes Angebot wählen.

Die Kinder und Jugendlichen in unserer Stadt leben in unterschiedlichen Familienkonstellationen und brauchen aus Sicht der CDU Fraktion entsprechende auf sie individuell abgestimmte Angebote.

Autor:

Sabrina Selke aus Dinslaken

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