Sonne, Wärme – Fahrradzeit in Rhade - Konflikte mit anderen Verkehrsteilnehmern keine Seltenheit

Rhade ist Fahrradparadies. Rund herum Grün und Erholung pur. Bestens ausgebaute Wirtschaftswege laden dazu ein, die nähere Umgebung „im Sattel“ kennenzulernen. Sie werden aber auch von Landwirten, Sonntagsfahrern, Reitern, Joggern und flotten Walkern genutzt. Wie einfach wäre es, aufeinander Rücksicht zu nehmen. Der Paragraf 1 der Straßenverkehrsordnung ist da eindeutig:
Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Dennoch kommt es immer wieder zu Situationen, die hoch gefährlich sind. Gestern passiert:
Ein PKW mit Pferdeanhänger, der den asphaltierten Teil eines Wirtschaftsweges komplett einnimmt, begegnet einem Radfahrer.
Der Radfahrer erkennt, dass der Begegnungsverkehr nur gefahrlos möglich ist, wenn beide gleichberechtigten Verkehrsteilnehmer auf die vorhandene feste Bankette ausweichen. Da der PKW-Fahrer weder langsamer fährt, noch ausweicht, hilft dem Radler nur noch ein plötzliches Bremsen bis zum Stillstand und ein „Sprung“ zur Seite. (Der Klügere gibt nach) Die Tierfreundin mit Anhänger konnte aber an der nächsten Ecke zur Rede gestellt werden. Einsicht? Entschuldigung? Nicht die Bohne. Statt dessen rotzige bis beleidigende Kommentare.
Da bleibt einem die Spucke weg. Aber so leicht soll man sich nicht „abspeisen“ lassen. Der Hinweis, dass nun eine Anzeige wegen Verkehrsgefährdung gestellt werde, reichte zumindest, um den „Partner im Straßenverkehr“ zum Schweigen zu bringen.
Fazit: Auch auf Wirtschaftswegen gilt nicht das Recht des Stärkeren.

Autor:

Dirk Hartwich aus Dorsten

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