Bewerber bei der Polizei müssen Grundlagen der Textverarbeitung beherrschen

Bewerber für den gehobenen Polizeivollzugsdienst der Polizei NRW müssen für die Einstellung verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören u. a. Ablegen der Sportabzeichens in Bronze, das Rettungsschwimmerabzeichen in Bronze und ein bestimmter Bode-Maß-Index.

Bis zum 01.06.2014 müssen die Bewerber auch nachweisen, dass sie einen fremden Text auf der PC-Tastatur mit mindestens 80 Anschlägen und höchstens 3 Fehlern schreiben können. Bewertet wird nach den Bewertungsrichtlinien der IHK.

Der Weiterbildungsverein Hellweg 1950 E. V. bietet allen Bewerbern für diese Prüfung den 14. September 2013, 10 Uhr, an. Die Prüfung findet in Dortmund-Oespel statt. Interessenten melden sich am besten über das Kontaktformular des Vereins. Sie erhalten daraufhin weitere Informationen zu den Einzelheiten der Prüfung mit Tipps für ein gutes Bestehen. Telefonisch wird Auskunft erteilt unter 0231 53224061.

Autor:

Gerhard Hötzel aus Dortmund-West

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