Düsseldorf-Golzheim: Bürger verärgert über unkontrollierte Bautätigkeit
Ausverkauf der Weißen Siedlung?

Bereits fertiggestellt: Das erste Haus an der Hermann-Weill-Straße.  | Foto: Eike Schulz-Fuhlendorf
  • Bereits fertiggestellt: Das erste Haus an der Hermann-Weill-Straße.
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Seit Jahren ist Golzheims Weiße Siedlung für Anwohner und Nachbarn ein emotional aufgeladenes Thema. Das exklusive Wohnviertel zwischen Nordpark und Reeser Platz erweckt ständig wachsende Begehrlichkeiten für Neu- und Erweiterunsbauten, wobei die geltenden Auflagen für die unter Denkmalschutz stehende Siedlung aus den 30er Jahren nicht selten ignoriert werden. Die Bürgeranhörung, zu der die Stadt am 16. Januar in die Realschule Golzheim eingeladen hatte, um den aktuellen Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 01/015 vorzustellen, stieß daher auf großes Interesse.
Nach einleitenden Begrüßungsworten übergab Marina Spillner, Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirks 1, das Wort an Dirk Baackmann, stellvertretender Amtsleiter des Stadtplanungsamtes. Wie die anschließende Diskussion erkennen ließ, gab insbesondere die fortschreitende Bautätigkeit auf dem Areal zwischen Rotterdamer-, Hermann-Weill- und Josef-Knab-Straße Anlass zu heftigen Unmutsäußerungen.

Von Eike Schulz-Fuhlendorf

Historischer Rückblick

Die seinerzeit im Besitz der BRD befindliche Residenz an der Rotterdamer Straße 65 wurde nach Auszug des früheren britischen Generalkonsuls zunächst zum Kauf angeboten. Als sich bei geforderten vier Millionen über einen längeren Zeitraum kein Käufer fand, erfolgte im Jahr 2014 die Versteigerung des Anwesens. Bei 4,7 Millionen Euro erhielt ein Investor den Zuschlag, der eingangs erklärte, den 1926 erbauten Landsitz privat bewohnen zu wollen. Von weit größerem Interesse dürfte für den Inhaber eines Immobilienunternehmens jedoch gewesen sein, auf dem 4.800 Quadratmeter großen Gartengrundstück „zwei kleine Villen mit je 300 Qudratmetern Wohnfläche“ zu errichten. Inzwischen ist ein Teilgrundstück in den Besitz eines anderen Unternehmens für „Exceptional Homes“ übergegangen, das bereits die Vorbereitungen für den Bau von zwei weiteren „Häuschen“ an der rückwärtigen Gartenseite getroffen hat.
„Nachdem ein im Jahr 2014 erstellter Bebauungsplan durch das Oberverwaltungsgericht Münster für ungültig erklärt wurde, gilt aktuell wieder das Planungsrecht aus den 1970er Jahren“, erläuterte Dirk Baackmann die für viele Teilnehmer undurchsichtige Rechtslage. Die Siedlung hat einen baukulturellen Wert, der bereits durch eine Denkmalbereichssatzung geschützt ist. Mit dem Aufstellungsbeschluss aus dem Jahr 2016 wurde der Verwaltung der politische Auftrag erteilt, die prägende Einzelhausbesiedlung zukünftig explizit festzusetzen. Zusammengefasst können trotz des noch nicht gültigen Bebauungsplans Bautätigkeiten unternommen werden, wenn sie den zukünftigen Zielen entsprechen.
Die beiden neuen Häuser an der Hermann-Weill-Straße sind mit Baurecht aus dem Bebauungsplan von 2014 genehmigt worden. Der aktuell geltende Bebauungsplan aus dem Jahr 1970 erlaubt entlang der Josef-Knab-Straße ein großzügiges Baufenster. Auf dieser Rechtsgrundlage will der Eigentümer die Baumöglichkeiten ausschöpfen. Die Frage, ob eine Veränderungssperre die beiden neuen Baufenster auf dem Grundstück hätte verhindern können, musste verneint werden, da sich diese nur auf die Ziele des zukünftigen Bebauungsplans beziehen kann.

Geltendes Planungsrecht

Aus den allgemeinen Zielen (Schutz des Charakters der Siedlung) lässt sich nicht ableiten, dass der Neubau von Gebäuden an dieser Stelle auszuschließen ist. Aus der Sicht der Denkmalbehörde gibt es keinen hinreichenden Grund, die Bebaubarkeit zu verhindern.
Allgemein wird künftig verankert, dass Vorgärten zu begrünen sind; befestigte Flächen sind nur für erforderliche Zuwege und Zufahrten zulässig. Des Weiteren sollen auch Gestaltungsvorgaben den Bebauungsplan ergänzen. Sie sollen die typischen weißen Fassaden, die dunkel eingedeckten Dächer und die typischen Einfriedungsmauern sichern. Auch zu Größe, Ausmaß und Gestaltung der Gauben wird es Vorgaben geben. Photovoltaikanlagen sind nur rückseitig zugelassen.

Verfall der Künstlersiedlung

Bedenken äußerten die Teilnehmer ebenfalls wegen des drohenden Verfalls der Künstlersiedlung, der einen geplanten Abriss vermuten ließ. „Die Häuser stehen unter Denkmalschutz und sind planungsrechtlich gesichert,“ so Dirk Baackmann. „Ziel ist es, diese zu erhalten.“ Die Verwaltung der Gebäude liegt in Händen der Städtischen Wohnungsbaugeslleschaft (SWD)
Die Bürger hatten auch nach diesem Termin noch Gelegenheit, den Bebauungsplan im Stadtplanunungsamt einzusehen und hierzu schriftlich Stellung zu nehmen.  Bereits fertiggestellt: Das erste Haus an der Hermann-Weill-Straße. Foto: Eike Schulz-Fuhlendorf

Autor:

Andrea Becker aus Essen-Borbeck

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