Duisburger Jobcenter muss Anwalt Telefonliste liefern

Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Conradis war es leid, seine Zeit in der Warteschleife der Telefonzentrale des Duisburger Jobcenters zu verbringen und forderte eine aktuelle Telefonliste des Jobcenters an.

Als die Geschäftsführung des Jobcenters die Herausgabe verweigerte, klagte der Jurist vor dem Verwaltungsgericht und hatte Erfolg. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf (26 K 4682/13) forderte das Jobcenter auf dem Kläger eine aktuelle Telefonliste auszuhändigen.
derWesten

„Seitenweise zitieren die Düsseldorfer Richter in diesem Zusammenhang eine bereits aus Januar 2013 stammende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Leipzig, die an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig lässt. Darin heißt es: „Kein Bediensteter einer Behörde hat Anspruch darauf, vom Publikumsverkehr und von der Möglichkeit, postalisch oder elektronisch von außen mit ihm Kontakt aufzunehmen, abgeschirmt zu werden. .... Mit der Nennung des Namens und der dienstlichen Telefonnummer werden keine in irgendeiner Hinsicht schützenswerten personenbezogenen Daten preisgegeben.“
5 K 981/11

Das Jobcenter Leipzig hatte Rechtsmittel eingelegt und vertritt hartnäckig die Auffassung, die Telefonnummern und Mailadressen ihrer Mitarbeiter unterlägen einer besonderen, schützenswerten Geheimhaltungsstufe. Damit isoliert sich das Jobcenter unter allen normalen bundesweit agierenden Behörden.

Über ähnliche Klagen auf Herausgabe von Telefonlisten von Jobcenter-Mitarbeitern hatten auch schon die Verwaltungsgerichte Aachen (8 K 532/11), Gießen (4 K 2911/13GI) und Arnsberg (7 K 1755/13) zu entscheiden. Die Entscheidungen waren einstimmig: Telefonlisten von Behördenmitarbeitern sind keine schützenswerten Daten.

Auch das Jobcenter Märkischer Kreis verweigert derzeit hartnäckig die Herausgabe. Das dort vorgeschobene Callcenter erfüllt jedoch kaum die Funktion eines Anrufbeantworters.
IFG061

Immerhin ist das Interesse des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit geweckt. Wegen des grundsätzlichen Streites über die Herausgabe der Telefonlisten der Jobcenter wird über das Thema wohl im vierten Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit berichtet werden.

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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