Kraftfahrzeugsteuer zieht jetzt der Zoll ein

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Wundern Sie sich nicht, wenn Sie demnächst Post vom Zoll wegen Ihres Fahrzeugs bekommen.

Die Kraftfahrzeugsteuer wurde bislang von den Ländern erhoben und verwaltet. Zum 1. Juli 2009 wurde die Ertrags- und Verwaltungshoheit der Kraftfahrzeugsteuer von den Ländern auf den Bund übertragen.

Bis längstens zum 30. Juni 2014 üben die Landesfinanzbehörden die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer aus. Danach ist die Zollverwaltung für die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Kraftfahrzeugsteuer zuständig. Ansprechpartner zum Thema "Kraftfahrzeugsteuer" sind künftig die Hauptzollämter. In Nordrhein-Westfalen geschieht die Übertragung bereits im Februar 2014.

Ändert sich durch die Übernahmen etwas?

Für bereits zugelassene Fahrzeuge ändert sich nichts. Der Steuerbescheid des Finanzamts bleibt auch weiterhin gültig. Die Lastschrift bzw. das SEPA-Lastschriftmandat wird durch die Zollverwaltung automatisch übernommen.

Bei neu zugelassenen Fahrzeugen erhalten Sie künftig Post vom Hauptzollamt.

weitere Infos hier

Autor:

Norbert Opfermann aus Düsseldorf

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