Aus aktuellem Anlass mein Tipp zum Fotografierverbot in Einkaufspassagen

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Düsseldorf: Einkaufspassagen und Discounter

Aus aktuellem Anlass sei darauf hingewiesen, dass das fotografieren in den Düsseldorfer Einkaufspassagen verboten ist.

Dies gilt sowohl für die Kö-Passage, wie die Schadow-Arkaden, die Düsseldorf Arcaden und für das Sevens oder das CentrO in Oberhausen sogar im Liebeskind Gebäude dem KÖ - Bogen soll und wird es so sein.

Ich habe mich heute noch mal darauf erkundigt:
"Leider erteilt das Center -Management auch für unsere Hobby- Aktionen keinerlei Ausnahmen"

Das Gleiche gilt auch für Kaufhäuser und diversen Discounter.
Hier wurden neulich schon Personen zur Anzeige gebracht, dort werden sie mit Bussgelder , Hausverbot usw.geahndet.

Da es im Allgemeinen in der Hausordnung steht, und dafür keinen besonderes Zeichen vorhanden sein muss, besteht dort also automatisch ein Fotografier- Verbot.

Wichtig ist man sollte immer fragen und es sich schriftlich geben lassen.

©alle Recherchen und Inhalte sind von mir zum Wohle der Öffentlichkeit gedacht.
Und hier findet ihr noch mehr Rechtsgrundlagen die sehr wichtig sind.

Recht am Bild

GlG.Jupp

Autor:

Jupp Becker aus Düsseldorf

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