Neue Energieeinsparverordnung: Herausforderung Wärmedämmung

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Wärmedämmung von öffentlichen und privaten Gebäuden - das ist seit bald 30 Jahren ein wichtiges Thema. Noch beherrschender ist es jetzt. Denn Anfang 2002 trat eine neue Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft, welche durch die EnEV 2009 noch verschärft wurde. Für Neubau wie Altbau schreibt das neue Regelwerk weit engere Grenzen für den Heizenergieverbrauch als bisher vor.

Von den strengeren Vorschriften sind Neubauten wie der Gebäudebestand betroffen. Für Neubauten sieht die Energieeinsparverordnung (EnEV) vor, den Heizenergiebedarf künftig um etwa 30% unter die heutigen Anforderungen zu senken. Häuser, die nach den neuen Vorschriften gebaut würden, sollen dann rechnerisch nur noch durchschnittlich sieben Liter Heizöl oder Kubikmeter Gas pro Quadratmeter und Jahr verbrauchen. Bislang sind noch etwa zehn Liter Heizöl oder Kubikmeter Gas pro Quadratmeter und Jahr üblich.

Besonderen Wert legt der Gesetzgeber auf die "intelligente Erschließung" von Energieeinsparpotenzialen. Die verbesserte Planung und Ausführung, beispielsweise zur Vermeidung von Wärmebrücken, wird belohnt. Zusätzlich wird für neu erstellte Gebäude künftig ein Energiebedarfsausweis vorgeschrieben, der wichtige Informationen zu den energetischen Eigenschaften des Gebäudes enthält. Ähnlich wie beim Auto soll der Energiebedarfswert für mehr Transparenz sorgen, wie es um die energetische Qualität von Immobilien steht.

Hintergrund für die EnEV ist u. a. auch das Versprechen der Bundesregierung auf dem Klimaschutzgipfel in Kyoto, bis zum Jahr 2005 den jährlichen deutschen CO2-Ausstoß um 25% der Werte des Jahres 1990 zu verringern. Das ist aber nur machbar, wenn die CO2-Sünder Nr. 1, die privaten Haushalte, ihren Energieverbrauch drosseln. Der Wärmedämmung von Altbaufassaden kommt daher eine große Bedeutung zu. Das Potenzial ist riesig. Rund 2,3 Milliarden m2 groß ist die Fassadenfläche, die in den neuen und alten Bundesländern zur energetischen Sanierung ansteht - eine Fläche von etwa 460.000 Fußballfeldern.

Auch der zwischen der 1. Wärmeschutzverordnung (WSVO) 1977 und der 2. WSVO 1982 sanierte Gebäudebestand genügt nicht mehr den heute geforderten Werten und muss deshalb dem riesigen sanierungsbedürftigen Altbaubestand zugerechnet werden. Die neue EnEV will diese Reserven durch Nachrüstverpflichtungen bei ohnehin anstehenden Modernisierungsmaßnahmen mobilisieren. Insbesondere geht es um den Ersatz von über zwei Millionen vor dem 1. Oktober 1978 eingebauten ineffizienten Heizkesseln, die nachträgliche Dämmung ungedämmter Rohrleitungen und die Dämmung der obersten Geschossdecken unter nicht ausbaufähigen Dachräumen. Bei anstehenden Modernisierungsarbeiten müssen die Möglichkeiten einer energetischen Verbesserung ausgeschöpft werden. Insbesondere bei Putzerneuerung und dem Austausch von Fenstern oder Verglasungen ist es in aller Regel wirtschaftlich, gleichzeitig die energetischen Qualität deutlich zu verbessern.

Flankiert werden die Verordnungsmaßnahmen für den Gebäudebestand durch finanzielle Anreize. Zusätzlich zu den bestehenden Programmen ist daher ein neues CO2-Minderungsprogramm für den Altbaubereich aufgelegt worden. Hier werden aus Mitteln der Bundesregierung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Kredite mit deutlicher Zinsverbilligung gewährt, die Modernisierungspakete fördern. Die neue EnEV - die günstigen Modernisierungskredite und immer höhere Energiepreise, das sind drei handfeste Gründe für Hausbesitzer - noch in diesem Jahr eine ausreichende Fassadendämmung auf den Weg zu bringen.

Die richtigen Ansprechpartner für diese Modernisierungsmaßnahme sind die Fassadenspezialisten aus dem Handwerk der Maler und Lackierer (Innungsfachbetriebe). Sie bieten Wärmedämm-Verbundsysteme (WDVS), die sowohl für die nachträgliche Dämmung der Außenwände im Altbaubereich wie für Neubau geeignet sind. Jahr für Jahr bringen die Hersteller verbesserte Systeme auf den Markt, deren Energieeinspar-Werte den aktuellen Anforderungen gerecht werden und sogar noch mehr bieten. WDVS mit integrierter Elektrosmog-Abschirmung oder Systeme, die statt auf Hartschaum-Dämmplatten auf solche aus Holzfasern setzen, sind nur zwei Beispiele.

Quelle: Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz

Weitere Informationen unter: http://energie-und-fassade.de/

Zu Handwerksthemen finden Sie auch Berichte unter http://malerillu.de, dem Online Magazin der Maler- und Lackierer-Innung Düsseldorf

Autor:

Heiner Pistorius aus Düsseldorf

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