Düsseldorf: OSD-Bilanz zum Fortuna-Spieltag am Samstag
Das Spiel fand aus Gründen des Coronaschutzes ohne Publikum statt

Fortuna Düsseldorf wieder am Ball: Auch außerhalb des Stadions hatte die Landeshauptstadt Vorkehrungen getroffen, damit die Regeln zum Schutz der Menschen vor Infektionen mit dem Coronavirus eingehalten werden.  | Foto: Pixabay
  • Fortuna Düsseldorf wieder am Ball: Auch außerhalb des Stadions hatte die Landeshauptstadt Vorkehrungen getroffen, damit die Regeln zum Schutz der Menschen vor Infektionen mit dem Coronavirus eingehalten werden.
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Die Fortuna trat am Samstag, 16. Mai, zum ersten Mal nach der fußballlosen Zeit wieder zu einem Spiel in der Bundesliga an, und zwar gegen den SC Paderborn. Das Spiel fand aus Gründen des Coronaschutzes ohne Publikum statt. Auch außerhalb des Stadions hatte die Landeshauptstadt Vorkehrungen getroffen, damit die Regeln zum Schutz der Menschen vor Infektionen mit dem Coronavirus eingehalten werden.

Von V. Meissner

Fernsehübertragungen auf Außenterrassen von Kneipen und Restaurants wurden per Allgemeinverfügung in bestimmten Gebieten der Stadt verboten. Der Außerhausverkauf von Alkohol durch Gaststätten und Kioske wurde dort ebenfalls eingeschränkt. Auf diese Weise sollte größeren Menschenansammlungen, in denen die Abstandsregel nicht eingehalten werden kann, begegnet werden.

Großteil hielt sich an die neue Allgemeinverfügung

Der Großteil der Gastronomen und Gewerbetreibenden hielt sich am Samstag, 16. Mai, an die neue Allgemeinverfügung: So die Bilanz des OSD zum gestrigen Spieltag. Nur in Ausnahmen griff der OSD mit kurzen Ansprachen und Hinweisen ein. Über den Tag hinweg stellte der OSD so in mehreren Fällen fest, dass auf einigen Terrassen der Altstadt der geforderte Mindestabstand der Tische nicht eingehalten wurde. Dies konnte in einvernehmlichen Gesprächen mit den Verantwortlichen jedoch zeitnah korrigiert werden. Bezüglich der Reglungen zum Außerhausverkauf von Alkohol durch Gaststätten und Kioske konnte der OSD am Samstag keine Verstöße feststellen. Die Mitarbeitenden des OSD sind bei den Kontrollen am Samstag, 16. Mai, immer mit Augenmaß und Verständnis für die jeweils neue Situationen vorgegangen. Während des Fortuna-Spiels bzw. der Fernsehübertragung selbst kam es in der Altstadt zu keinen außerordentlichen Einsätzen für den OSD. Auch nach Spielende bis in die späten Abendstunden hinein konnte der OSD in der Altstadt keine relevanten Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung feststellen.

"Hinsichtlich der Allgemeinverfügung können wir für den Spieltag am Samstag eine positive Bilanz ziehen. Ich möchte hiermit auch noch einmal ein großes Lob an die Fortuna-Fans sowie die Gastronomie-Betreiber aussprechen, die sich an die Maßnahmen und Regelungen gehalten haben," sagt Ordnungsdezernent Christian Zaum.

Hintergrund:
Um die Menschen zu schützen und Infektionsrisiken vorzubeugen, haben sich Dehoga, Polizei und Ordnungsamt der Landeshauptstadt verständigt, diese Vorkehrungen zu treffen. Alle tauschen sich regelmäßig aus, ob die Vorkehrungen ausreichen und werden bei Bedarf nachjustieren.

Geltung
Das Verbot der TV-Übertragungen auf Terrassen - inklusive der Innenübertragung mit "Ausstrahlungswirkung" in den öffentlichen Raum - und die Beschränkung des Außerhausverkaufs von Alkohol durch Gaststätten und Kioske werktags ab 18 Uhr und am Wochenende ab 15 Uhr durch Allgemeinverfügung gilt für das Gebiet der Altstadt inklusive der Ratinger Straße, der Heinrich-Heine-Allee, des Carlsplatzes, und des Rheinufers/Unteres Rheinwerft. Das Alkoholverkaufsverbot für die Dauer des Fortuna-Spiels greift zudem auch am "F-95-Büdchen" und der "Kastanie" per Einzelverfügung. Darüber hinaus können die Außendienstkräfte des Ordnungsamtes auch an anderen Stellen bei Verstößen gegen die Coronaschutzverordnung per mündlicher Ordnungsverfügung zum Beispiel ein Alkohol-Verkaufsverbot aussprechen und gegebenenfalls mit Hilfe der Polizei durchsetzen. Die Allgemeinverfügung ist zunächst bis Samstag, 11. Juli, dem letzten Spieltag der Fußball-Bundesliga, befristet.

Privates Fußballgucken

Das gemeinsame Schauen von Fußballübertragungen im privaten Bereich ist durch die Coronaschutzverordnung nicht verboten. Sollten Übertragungen aber in den öffentlichen Bereich wirken und zu unzulässigen Ansammlungen führen, dann kann der Verantwortliche als "Störer/Zweckveranlasser" durch das Ordnungsamt zum Unterlassen gezwungen werden. Das gilt zum Beispiel auch für die "privaten" Parzellen von Kleingärten.

Ahndung von Verstößen
Mögliche Verstöße werden im Einzelfall im Hinblick auf ihre Schwere bewertet. Die Bandbreite der Restriktionen reicht von Hinweisen und Ansprachen, über Bußgelder auf Basis des Bußgeldkatalogs der Coronaschutzverordnung, bis hin zu befristeten Betriebsschließungen von Gaststätten etwa bei Anzeichen der Unzuverlässigkeit des Gastronomen.

Promoteams unterstützen das Ordnungsamt
Promotionteams sind ab sofort zur Unterstützung des Ordnungsamtes im Stadtgebiet unterwegs. Die 40 Mitarbeiter sollen die Menschen im Hinblick auf die Bestimmungen zum Coronaschutz informieren. Mit im Gepäck haben die freundlichen Promoteam-Kolleginnen und -Kollegen Faltblätter, die Hinweise unter anderem zum Abstandsgebot und zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung enthalten.

Für Fragen zum Thema "Coronavirus" hat die Landeshauptstadt ein Informationsportal eingerichtet unter der Adresse: www.duesseldorf.de/corona

Autor:

Andrea Becker aus Essen-Borbeck

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