Tierschutz in Hausfassaden wird weiterhin stiefmütterlich behandelt

Düsseldorf, 17. Oktober 2018

Eingemauert und Qualvoll gestorben

In der Stadtratssitzung vom 11. Oktober fragte die Ratsfraktion Tierschutz FREIE WÄHLER die Verwaltung, was konkret unternommen wird, um das Einkerkern von Tieren in Hausfassaden, diese Tierquälerei und Tiertötung schon im Vorfeld zu verhindern, was im Nachgang unternommen wird und ob z.B. mehr Personal im Außendienst helfen würde bei der Umsetzung des Staatsziels Artikel 20a Grundgesetz.

Die Fachverwaltung antwortete, dass vorbeugende Maßnahmen zur Verhinderung tierschutzwidriger Handlungen bei Arbeiten an Hausfassaden nicht möglich sind, da entsprechende Arbeiten weder genehmigungs- noch anzeigepflichtig sind.

Wenn das Amt für Verbraucherschutz über tierschutzwidrige Handlungen informiert worden ist, wird dann in jedem Einzelfall ein amtlicher Tierarzt vor Ort tätig. Entsprechend der sich dann daraus ergebenden Beurteilung wird nach den Vorgaben des Tierschutzgesetzes festgestellt, ob eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat vorliegt und das weitere Verfahren eingeleitet.

Torsten Lemmer, Ratsherr a.D. und Fraktionsgeschäftsführer: „Ein ehrenamtlicher Tierschutzbeauftragter könnte hier wirksam werden. Er könnte Baufirmen und Handwerker ganz grundsätzlich und immer wieder auf das Thema Tierschutz, auch an Fassaden, sensibilisieren. Er könnte gezielt Baugebiete und Baustellen anfahren und erneut an dieses wichtige Thema erinnern. Präsenz hilft. Vorbeugen auch. Wenn das Thema Tierschutz durch wiederholte Ansprache mehr ins Bewusstsein drängt, wird es von den ausführenden Handwerkern eines Tages wie selbstverständlich beachtet. Da der Tierschutz in Hausfassaden auch weiterhin stiefmütterlich behandelt wird, wird auch deshalb die Ratsfraktion Tierschutz FREIE WÄHLER das Staatsziel nach Artikel 20a GG zum Wohl und Schutz der Tiere auch weiterhin sehr ernstnehmen.“

Autor:

Alexander Führer (Tierschutz / Freie Wähler) aus Düsseldorf

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