Ab 13. Dezember gilt 3G im Emmericher Rathaus
Selbsttests reichen als Nachweis nicht aus.

 Vor dem Hintergrund der steigenden Infektionszahlen gilt ab Montag, 13. Dezember, auch für Besucherinnen und Besucher des Emmericher Rathauses und des Bürgerbüros eine 3G-Nachweispflicht.

Die Nachweispflicht wird in Ausübung des Hausrechtes eingeführt. Die Stadt Emmerich am Rhein folgt damit einer Empfehlung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen. „Die Einhaltung der 3G-Regeln dient einem besseren Infektionsschutz für Besucherinnen und Besucher, aber auch für die städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“, begründet Bürgermeister Peter Hinze die Maßnahme.

Ein entsprechender Nachweis über eine Impfung, eine Genesung oder eine tagesaktuellen negativen Coronatests sowie ein Ausweisdokument müssen beim Betreten des Rathauses an der Rathaus-Information vorgelegt werden. Selbsttests reichen als Nachweis nicht aus.

Das Rathaus ist weiterhin zu den folgenden Öffnungszeiten geöffnet:
Mo. bis Fr. 08:30 – 12:00 Uhr
Mo. bis Mi. 14:00 – 16:00 Uhr
Do. 14:00 – 18:00 Uhr

Terminvereinbarungen und die Einreichung bzw. Abholung von Unterlagen an der Rathausinformation sowie die Mitnahme von gelben Wertstoffsäcken im Empfangsbereich bleiben auch ohne 3G-Nachweis möglich.

Für das Bürgerbüro gelten die Regelungen analog. Die Kontrolle der 3G-Nachweise und Ausweisdokumente erfolgt bei Einlass bzw. am Serviceschalter.

Persönliche Kundentermine sind weiter auf das zwingend notwendige Maß reduziert. Wo möglich, erfolgt die Kundenberatung auf elektronischem, telefonischem oder postalischem Wege.

Autor:

Lokalkompass Kreis Wesel aus Wesel

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