Abfall-Tipps mit der KKA - STADTANZEIGR-Serie
Nicht alles gehört in die braune Biotonne

Die vielfach beworbenen kompostierbaren Biokunststoffbeutel gehören trotzdem nicht in die braune Tonne. Warum das so ist, steht im Beitrag. | Foto: Lokalkompass
  • Die vielfach beworbenen kompostierbaren Biokunststoffbeutel gehören trotzdem nicht in die braune Tonne. Warum das so ist, steht im Beitrag.
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Niederrhein. Benutzte Kaffeefilter, Zwiebelschalen, Brotreste – was darf in die braune Biotonne? Dieser Frage gehen wir in unserer STADTANZEIGER-Serie mit Abfalltipps in Zusammenarbeit mit der KKA nach.
Was in die braune Biotonne darf und was nicht, ist deutschlandweit sehr unterschiedlich geregelt und wird durch die Art der Weiterverarbeitung der Bioabfälle bestimmt. Im Kreis Kleve werden die gesammelten Bioabfälle im Kompostwerk Goch zu hochwertiger Komposterde verarbeitet.
Damit dieser Prozess reibungslos ablaufen kann, hat das Kompostwerk genau festgelegt, welche Bioabfälle in die braune Biotonne dürfen und welche nicht.
Für die Biotonne im Kreis Kleve gilt, dass nur pflanzliche Abfälle, quasi „vor dem Kochtopf“, also ohne jegliche Zubereitung oder Verarbeitung in die Biotonne dürfen (Ausnahme: Eierschalen, Teebeutel, Kaffeefilter, Kaffeepads). Dazu gehören zum Beispiel Putzreste von Obst und Gemüse, Nussschalen, Schnittblumen, Topfpflanzen (ohne Topf), Laub, Rasenschnitt sowie Baum- und Heckenschnitt. Entgegen landläufiger
Meinung dürfen auch alle Schalen von Zitrusfrüchten in die braune Tonne. Eventuelle Rückstände von Spritzmitteln oder Wachs sind kein Problem, da diese Substanzen sich während des Kompostierungsvorgangs zersetzen.

Biobeutel und Tierstreu bleiben draußen

Nicht in die Biotonne dürfen alle gegarten und verarbeiteten Lebensmittel, wie Brot, Käse, Milchprodukte, Marmeladen, Inhalte von Konserven oder Essensreste. Auch Fleisch- und Fischabfälle, Knochen, Gräten, Federn, Asche oder Steine sind von der hiesigen Sammlung in der Biotonne ausgeschlossen.
Materialien, die fälschlicherweise in die Biotonne gegeben werden, müssen anschließend im Kompostwerk aufwendig aussortiert werden. Das gilt insbesondere für Plastiktüten und -schälchen, aber auch für die vielfach beworbenen kompostierbaren Biokunststoffbeutel. Da diese Biobeutel im Kompostierungsvorgang nicht schnell genug abgebaut werden können, müssen sie ebenfalls als Störstoffe aussortiert werden und sollen daher nicht in die Biotonne.
Übrigens: Alle Arten von Tierstreu, auch kompostierbare, dürfen aus hygienischen Gründen nicht in die Biotonne. Das gilt sowohl für Vogelsand als auch Kleintier- und Katzenstreu. Tierstreu gehört immer in die graue Restmülltonne.

Kontakt

Weitere Informationen erhalten Verbraucher bei der Abfallberatung der KKA GmbH unter Tel. 02825/9034-20 oder unter www.kkagmbh.de

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Autor:

Kerstin Halstenbach aus Emmerich am Rhein

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