Landtagsabgeordnete von SPD, Grünen und CDU nehmen Stellung zur Diätenerhöhung

Dieter Hilser (MdL, SPD)
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Die Abgeordneten von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der CDU haben die Änderung des Abgeordnetengesetzes in den Landtag eingebracht. Der STADTSPIEGEL ESSEN sprach mit den Essener Abgeordneten Britta Altenkamp (SPD), Dieter Hilser (SPD), Thomas Kutschaty (SPD), Mehrdad Mostofizadeh (Bündnis 90/Die Grünen) und Manfred Kuhmichel (CDU).

STADTSPIEGEL: Bei der geplanten Erhöhung der Abgaben für das Versorgungswerk für Landtagsabgeordnete um 500 Euro spricht der „Bund für Steuerzahler“ von einer Tatsachenverdrehung.

Dieter Hilser (SPD): Die Diskussion um die Änderung des Abgeordnetengesetzes wird nun seit zwei Monaten im Parlament, durch die Medien und durch die Kampagne des Steuerzahlerbundes en Detail in der Öffentlichkeit geführt. Jedes Steinchen wurde dabei mehrfach umgedreht. Insofern wirkt es befremdlich, wenn nun von Tatsachenverdrehung gesprochen wird. Es spricht ja auch niemand von einer sehr vereinfachten Darstellung bei der Kampagne gegen die Änderung des Abgeordnetengesetzes.

Die Abgeordneten würden als eine Hauptbegründung anführen, dass die Erhöhung vor allem dazu diene, jüngere Abgeordnete im Alter besser zu stellen.

Thomas Kutschaty (SPD): Diese Darstellung ist missverständlich und auch ein Problem der vereinfachten Darstellung eines komplexen Sachverhaltes, der sich nicht in 30 Sekunden erklären oder auf einer Postkarte zusammenfassen lässt. Denn dabei geht es nicht um das Lebensalter von Abgeordneten, sondern um ihre Parlamentszugehörigkeit.

Seit Wochen würde die Zahl 1.251 Euro herumgeistern. Dies sei die Rentenhöhe, die ein durchschnittlich 49 Jahre alter Abgeordneter für zehn Jahre Landtagszugehörigkeit erhalte.

Britta Altenkamp (SPD): Wie bereits angedeutet, berechnet sich die Höhe der Altersversorgung nach Alter und Dauer der Zugehörigkeit zum Landtag. Sprich: Wer länger einzahlt, erhält dann auch entsprechend mehr. So funktioniert ein Versorgungswerk. Da es keinen Standardabgeordneten gibt und Alter sowie Parlamentszugehörigkeit eines jeden Abgeordneten unterschiedlich sind, ist es einleuchtend, eine Modellrechnung zu liefern. Diese geht vom Durchschnittsalter der Abgeordneten (49 Jahre) aus sowie der durchschnittlichen Abgeordnetentätigkeit (10 Jahre).

Die Einführung eines solidarischen Versorgungssystems abseits vom originären Landeshaushalt und die Abschaffung von steuerfreien Pauschalen wurde 2005 bundesweit als vorbildlich gelobt. Auch vom Bund der Steuerzahler. Gelobt wurde auch die Reduzierung der Versorgungsansprüche um 40 Prozent.

Manfred Kuhmichel (CDU):
Die Neuregelung sichert jetzt lediglich den vor sieben Jahren einvernehmlich reduzierten Versorgungsanspruch. Im Übrigen: Durch die Änderung habe ich als langjähriges Mitglied des Landtags keinen Euro mehr in der Tasche, aber eine deutlich höhere Steuerpflicht. Ich habe zugestimmt, weil es hier nicht nur um mich ging.

Nach der geplanten Diätenerhöhung würden insbesondere jüngere Landtagsabgeordnete, deren Altersversorgung jetzt schon üppig sei, im Vergleich zu den Rentenansprüchen von sehr gut verdienenden Angestellten geradezu ein mehr als hohes Niveau erreichen.

Mehrdad Mostofizadeh (Bündnis 90/Die Grünen): Dies tangiert generell die Frage, wie viel uns unabhängige Abgeordnete in Deutschland wert sind. Unsere Verfassung schreibt in Art. 48 Abs. 3 vor, dass Abgeordnete angemessene Leistungen und ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung zu erhalten haben. Zu definieren ist dabei angemessen. Und dabei gehen die Meinungen auseinander. Für den Musterfall sind 1.573 Euro sicherlich angemessen. Dabei gilt es zu bedenken: Bevor wir in NRW eines der modernsten Abgeordnetengesetze entwickelt haben, hätte ein Abgeordneter unter den genannten Maßstäben 2.588 Euro erhalten.

Autor:

Beatrix von Lauff aus Essen-Ruhr

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