177 Verstöße gegen die Allgemeinverfügung
Bußgeld bis zu 250 Euro verhängt: Schwerpunktkontrolle rund um den Hagener Hauptbahnhof

Ordnungsamt und Polizei ahnden 177 Verstöße im Bereich des Hauptbahnhofes. | Foto: Stadt Hage
  • Ordnungsamt und Polizei ahnden 177 Verstöße im Bereich des Hauptbahnhofes.
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177 Verstöße gegen die Allgemeinverfügung der Stadt Hagen, die Coronaschutzverordnung und das Infektionsschutzgesetz stellten 29 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Stadt Hagen gemeinsam mit der Polizei Hagen am Donnerstagnachmittag, 6. Mai, bei einer Schwerpunktkontrolle rund um den Hagener Hauptbahnhof fest.

Die Ordnungskräfte kontrollierten an mehreren festen Standorten rund um den Hauptbahnhof aber auch unter der Altenhagener Brücke. Das Team hat sich auf die Kontrollen von Personenansammlungen und die bestehende Maskenpflicht im Bereich des Hagener Hauptbahnhofes fokussiert.

89 Verstöße gegen die Maskenpflicht

In 89 Fällen wurden Verstöße gegen die Maskenpflicht festgestellt. Davon wurde in 70 Fällen eine Ordnungswidrigkeit angezeigt. Die Betroffenen müssen nun mit einem Bußgeld von 50 Euro rechnen. In 19 Fällen blieb es bei einer mündlichen Verwarnung. Im Bereich des Hauptbahnhofes gilt montags bis samstags in der Zeit von 7 bis 22 Uhr eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Eine entsprechende Beschilderung weist ausdrücklich darauf hin.

Auflösung von Personenansammlungen

Das Team musste mehrere Personenansammlungen auflösen. Gegenüber 84 Personen wurde ein Platzverweis ausgesprochen und durchgesetzt. 75 Personen erwartet darüber hinaus ein Bußgeld in Höhe von jeweils 250 Euro. Neun Personen wurden eindringlich belehrt und verwarnt. In öffentlichen sowie im privaten Raum sind ausschließlich Treffen von Personen eines Haushaltes mit maximal einer Person aus einem weiteren Haushalt gestattet.

Fahrgäste verweigern FFP2-Maske im Bus

Ein Busfahrer der HVG verweigerte zwei Fahrgästen die Mitfahrt, da sie sich weigerten im Bus eine FFP2-Maske zu tragen. Seit dem 24. April gilt in Beförderungsmitteln des Öffentlichen Nahverkehrs die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske oder eines vergleichbaren Atemschutzes. Da die Personen der Aufforderung des Busfahrers nicht nachkommen wollten, schritten die Ordnungskräfte ein und sprachen gegen die zwei Personen einen Platzverweis aus und die Personen mussten den Bus verlassen.

Verweigerung von Personalienangabe

Eine Person wollte sich nicht ausweisen und verweigerte die Personalienangabe. Gegen diese Person wurde eine Anzeige vorgelegt. Fälschlicherweise herrscht oftmals die Meinung vor, dass man sich gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ordnungsamtes nicht ausweisen müsste. Auf Verlangen des Ordnungsamtes bei einer Kontrolle sind die Personalien anzugeben. Bei einer Verweigerung droht ein Bußgeld von 80 Euro.

Beleidigung von Ordnungskräften

Im Verlauf der Kontrollen kam es dann noch zu einer Beleidigung eines Ordnungsamtsmitarbeiters. Da die Maßnahme durch die Polizei begleitet wurde, konnte gegen die Person unmittelbar vor Ort durch die Beamten der Polizei eine Strafanzeige aufgenommen werden.

Autor:

Lokalkompass Hagen aus Hagen

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