Schwerer Raub und gefährliche Körperverletzung
Drei junge Hagener müssen sich ab Montag vor dem Landgericht verantworten

Drei Männer aus Hagen im Alter von heute 23 bis 26 Jahren müssen sich ab Montag, 2. März, wegen besonders schweren Raubes zugleich mit gefährlicher Körperverletzung vor dem Landgericht Hagen verantworten. Weil der jüngste der drei Angeklagten bei der ihm vorgeworfenen Tat erst 20 Jahre alt war, findet das Verfahren vor der großen Jugendstrafkammer statt.

Die drei Angeklagten sollen in den frühen Morgenstunden des 5. März 2017 auf der Hohen-zollernstraße auf den offensichtlich betrunkenen Amir K. aus Hagen gestoßen sein und beschlossen haben, diesen auszurauben. Einer der Angeklagten soll dem Geschädigten mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Ein anderer soll versucht haben diesem eine Bierflasche auf den Kopf zu schlagen. Beim Abwehren der Bierflasche soll der Geschädigte eine kleine Schnittverletzung an der Hand erlitten haben. Schließlich soll der Geschädigte durch einen Stoß gegen die Brust zu Boden gegangen sein, wo ihm einer der Angeklagten die Geldbörse mit 1.200 Euro Bargeld weggenommen haben soll. Die Beute sollen die Angeklagten später untereinander aufgeteilt haben. Der 26-jährige Angeklagte Pedro M. T. soll wegen räuberischer Erpressung vorbestraft sein. Der 23-jährige Angeklagte Sacha d. R. O. und der 24-jährige Angeklagte Daniel T. sollen nicht vorbestraft sein. Alle Angeklagten befinden sich auf freiem Fuß. Für besonders schweren Raub sieht das Gesetz in der Regel eine Freiheitsstrafe von fünf bis 15 Jahren vor. Sollte bei dem heute 23-jährigen Angeklagten noch Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen, droht ihm stattdessen eine Jugendstrafe bis zu zehn Jahren.
Für das Verfahren sind fünf Verhandlungstage bis zum 25. März vorgesehen

Autor:

Lokalkompass Hagen aus Hagen

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