Iserlohner wegen versuchten Totschlags vor Gericht
Mit geladener Armbrust unter Drogeneinfluss auf Nachbarn gezielt

Ein 49-jähriger Iserlohner muss sich ab Montag, 13. Januar, wegen versuchten Totschlags zugleich mit gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung vor dem Schwurgericht des Landgerichts Hagen verantworten.

Egon-Werner T. soll am 31. Dezember in Iserlohn seinen Nachbarn Dustin S. mit einer Armbrust angeschossen haben. Ausgangspunkt soll eine Auseinandersetzung über die Nutzung einer Waschmaschine in dem von beiden bewohnten Haus gewesen sein. Später am gleichen Tag soll der Angeklagte sich nach erheblichem Alkohol- und Drogenkonsum mit einer geladenen Armbrust bewaffnet und die Wohnungstür eines anderen Nachbarn eingetreten haben. In der Wohnung soll er den sich dort ebenfalls aufhaltenden Dustin S. zunächst mit der gegen dessen Kopf gerichteten Armbrust bedroht und angekündigt haben ihn umzubringen. Nachdem Dustin S. die Armbrust zuerst mit einer leeren Bierflasche zur Seite geschlagen habe, habe der Angeklagte erneut auf dessen Kopf gezielt und die Armbrust abgefeuert. Durch den Schuss sei das Opfer jedoch nur am Hals gestreift worden.
Nach vorläufigen gutachterlichen Erkenntnissen soll Egon-Werner T.  infolge des Alkohol- und Drogenkonsums vermindert schuldfähig gewesen sein. Für die dem Angeklagten vorgeworfene Tat kommt unter Berücksichtigung der mutmaßlich verminderten Schuldfähigkeit im Regelfall eine Freiheitsstrafe von einem Monat bis zu sieben Jahren und sechs Monaten in Betracht. Daneben kommt auch die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt in Betracht.
Der Angeklagte soll wegen Falschaussage, verschiedener Diebstahls- und Betrugstaten, Kennzeichenmissbrauchs, Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, Erwerbs von Betäubungsmitteln, Trunkenheit im Verkehr und räuberischen Diebstahls vorbestraft sein und schon mehrere Freiheitsstrafen verbüßt haben. Er befindet sich in Untersuchungshaft.
Für die Verhandlung sind fünf Tage bis zum 23. Januar vorgesehen.

Autor:

Stephan Faber aus Iserlohn

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