Bahn-Tickets mit fremden Kreditkarten erworben
Hagener Pärchen muss sich wegen gewerbsmäßigen Computerbetrugs vor Landgericht verantworten

Einem Hagener Pärchen wird gewerbsmäßiger Computerbetrug zu Lasten der Deutschen Bahn AG vorgeworfen. Es muss sich ab kommender Woche vor dem Hagener Landgericht verantworten.

Der Hauptangeklagte (38 Jahre) soll in den Jahren 2016 bis 2019 in 1.804 Fällen mit über das Darknet beschafften fremden Kreditkartendaten Online-Tickets der Deutschen Bahn gebucht und selbst genutzt bzw. weiterverkauft haben. Er soll so einen Schaden in Höhe von gut 122.000 Euro verursacht haben, da die Fahrkarten jeweils bereits benutzt waren, bevor die unberechtigten Kreditkartenbuchungen zurückgebucht wurden.

Ihm wird gewerbsmäßiger Computerbetrug vorgeworfen. Seine Lebensgefährtin (32 Jahre) soll auf gleiche Weise 24 Buchungen vorgenommen haben. In 52 dem Hauptangeklagten vorgeworfenen Fällen wird ihr Datenhehlerei vorgeworfen. Für gewerbsmäßigen Computerbetrug sieht das Gesetz in der Regel eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren vor. Der Hauptangeklagte befindet sich in Untersuchungshaft. Er soll wegen Verstößen gegen das Ausländergesetz und Urkundenfälschung vorbestraft sein. Seine Lebensgefährtin ist auf freiem Fuß und nicht vorbestraft. Für das Verfahren sind sechs Verhandlungstage bis zum 16. Juni vorgesehen: 22., 27. April, 13., 22., 27. Mai, 16. Juni.

Autor:

Lokalkompass Hagen aus Hagen

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