„Hartz IV“ Erhöhung um 5 Euro mehr ist eine Unverfrorenheit

„Hartz IV“ Erhöhung um 5 Euro mehr ist eine Unverfrorenheit
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  • hochgeladen von Uwe Gutzeit

Die beschlossene Erhöhung der Hartz-Regelsätze stößt beim Hagener DGB auf scharfen Protest. Für die Hagener Gewerkschaften wird wieder einmal deutlich, welche Interessen die amtierende Bundesregierung verfolgt. Während sie am Wochenende die Hartz 4-Sätze offensichtlich nach Haushaltslage entscheidet und nicht nach den Bedürfnissen der Betroffenen fragt, verzichtet sie nur Tage später auf Milliarden, die die Atomlobby zahlen müsste.

Für den DGB-Kreisvorsitzenden Jochen Marquardt eine unerträgliche Politik: „Wenn wir berücksichtigen, dass der größte Teil der Menschen viele Jahre seiner Arbeit nachgegangen ist und dringend neue Beschäftigung sucht, die die Wirtschaft nicht ausreichend zur Verfügung stellt und wo sich die Politik vor ihrer Verantwortung wegduckt, dann ist die aktuelle Erhöhung nur noch als Verhöhnung der Betroffenen zu begreifen.“

Der DGB bleibt dabei, dass es zu einer deutlichen Erhöhung kommen muss, wie sie bereits seit langem von den Wohlfahrts- verbänden und den Gewerkschaften gefordert wird. Die Hagener Gewerkschaften erinnern an das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010. Das Gericht hat nicht nur die völlige Neuberechnung der Hartz-IV-Sätze verlangt. Die Richter haben dieser Neuberechnung eine ganz besondere, eine verfassungsrechtliche Bedeutung gegeben: Sie haben ein Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum formuliert.

Dieses Grundrecht sichert, so schreibt das höchste Gericht, “jedem Hilfebedürftigen diejenigen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind”. So heißt es im ersten Leitsatz des Urteils. „Das, was uns die schwarz-gelbe Regierung jetzt vorlegt, ist ein Hohn“, so Marquardt, „es schafft weder die erforderlichen Perspektiven für die Kinder, noch kommt sie für die erwachsenen Betroffenen den Grundrechtsansprüchen nach.“

Autor:

Uwe Gutzeit aus Hagen

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