Verkaufsoffene Sonntage: Landesregierung muss eindeutige gesetzliche Grundlage schaffen

Der Ausschuss für Handel und Dienstleistungen der Südwestfälischen Industrie- und Handelskammer zu Hagen tagte am Donnerstag. | Foto: SIHK
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Verkaufsoffene Sonntage stärken den Standort Innenstadt: Mit der zukünftigen Landesregierung muss die gesetzliche Grundlage so gestaltet werden, dass diese rechtssicher und planbar ermöglicht werden. Das fordert der Ausschuss für Handel und Dienstleistungen der Südwestfälischen Industrie- und Handelskammer zu Hagen.

„Es kann nicht sein, dass in Innenstädten publikumsträchtige Events stattfinden und die Türen der Händler verschlossen bleiben. Oft sind die Werbegemeinschaften bei der Planung und Organisation dieser Veranstaltungen intensiv beteiligt“, bemängelt Ausschussvorsitzender Burkhard Blesel die derzeitige Lage.
Blesel hat mit den Ausschussmitgliedern in der Sitzung am 11. Mai gründlich die Problematik der Sonntagsöffnungen diskutiert. Im Ergebnis führt die aktuelle Gesetzeslage dazu, dass in den letzten Tagen gleich in drei Kommunen im SIHK-Bezirk - Hagen, Menden und Iserlohn - Verkaufsöffnungen an Veranstaltungssonntagen untersagt wurden. „Feste und Märkte in den Stadt- und Stadtteilzentren schaffen für die Menschen der Region Erlebnisse und gesellschaftliche Ereignisse. Dabei geht es doch genau darum, der Öffentlichkeit die Bedeutung einer lebendigen Innenstadt für die Orte ins Bewusstsein zu rufen.
Das ist sowohl im Standortwettbewerb mit den umliegenden Kommunen und gerade im Wettbewerb mit dem Internethandel von besonderer Bedeutung“, fasst Blesel Argumente der Diskussion zusammen. Er betont: „Dabei ist es ausdrücklich nicht unser Wunsch, Geschäftsöffnungen jederzeit und überall möglich zu machen. Die Beibehaltung der im Landesgesetz vorgesehenen vier verkaufsoffenen Sonntage sollte gesichert werden.“

Autor:

Lokalkompass Hagen aus Hagen

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