Wegen versuchten Mordes mit gefährlicher Körperverletzung
20-jähriger Hagener muss sich vor dem Landgericht verantworten

Ein 20-jähriger Hagener muss sich ab dem 22. September wegen versuchten Mordes zugleich mit gefährlicher Körperverletzung vor dem Landgericht Hagen verantworten.

Er soll am Abend des 6. April einem 17-jährigen in der Hagener Innenstadt heimtückisch zwei Messerstiche versetzt haben. Nach einer Auseinandersetzung zwischen dem Angeklagten und seinem späteren Opfer sollen sich diese telefonisch zu einem Kampf „1 gegen 1“ verabredet haben.

Bevor es zu einem solchen Kampf unter vermeintlich fairen Bedingungen gekommen sei, soll der Angeklagte sich dem auf einer Bank sitzenden Geschädigten schnell von hinten genähert haben und diesem wuchtig zwei Mal von hinten in den Oberkörper gestochen haben. Dabei soll er den Tod des Geschädigten zumindest billigend in Kauf genommen haben. Der Angeklagte soll dann davon gerannt sein. Der Geschädigte soll eine lebensgefährliche Verletzung (Pneumothorax) erlitten haben.
Für den Fall der Anwendung von Erwachsenenstrafrecht sieht das Gesetz in der Regel eine Freiheitsstrafe von drei bis 15 Jahren vor. Im Falle der Anwendung von Jugendstrafrecht droht dem Angeklagten maximal eine Jugendstrafe bis zu zehn Jahren. Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft. Er soll als Jugendlicher wegen mehrfacher Körperverletzung vorbestraft sein. Der Geschädigte hat sich dem Verfahren als Nebenkläger angeschlossen. Für das Verfahren sind 7 Verhandlungstage bis zum 27. November vorgesehen.

Autor:

Stephan Faber aus Iserlohn

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