Unbezahlbares Wohnen in Haltern:
Kommentar zur städtischen Wohnungspolitik: „Dürftige Halbzeitbilanz“

HALTERN AM SEE. Endlich wird in der Stadt Haltern über das wichtigste kommunalpolitische Thema diskutiert: Haltern ist die teuerste Wohnstadt, zugleich Schlusslicht im Land bei öffentlich geförderten bezahlbaren Wohnungen. Die Lokalzeitung berichtete: SPD und Grüne Ratsfraktion wollen das ändern, z.B. über ein einzurichtendes Wohnungsressort, damit nicht nur die Gutbetuchten hier wohnen können.  Doch daran will die Stadtspitze aktuell nichts ändern, weil der CDU-Bürgermeister „kaum Handlungsspielräume“ sieht und die Stadt angeblich nicht in der Lage sei, Wohnraum zu schaffen oder Förderprogramme zu nutzen. Er vertröstet die Kriker auf ein demnächst geplantes Handlungskonzept. Dabei hatte seine Partei im Kommunalwahlprogramm „bezahlbaren Wohnraum“ sowie „familienfreundliche und seniorengerechte Wohnformen“ versprochen, „weil sich bei den derzeitigen Preisen nur wenige ein Grundstück mit Hausbau leisten können“.

Nun ist mit Ablauf der halben Legislaturperiode die politische Halbzeitbilanz fällig: In der städtischen Wohnungspolitik fällt sie dürftig aus - und auch für die zweite Halbzeit ist für die Wohnungssuchenden noch nichts in Sicht. Die Nachbarstädte Marl und Gladbeck haben längst wohnungspolitische Handlungskonzepte. Recklinghausen sogar schon seit 10 Jahren. Haltern hinkt 10 Jahre hinterher und überlässt den überteuerten Wohnungsmarkt dem freien Spiel der Marktkräfte, statt selber zu steuern.

Keine Anwendung der Instrumente von Land und Bund  in Haltern?

Der Baudezernent offenbart eine Verweigerungshaltung: Alle von Bund und Land bereit gestellten Instrumente für die städtische Wohnungs- und Grundstückspolitik sieht er skeptisch bis ablehnend, da sie angeblich Interessen einzelner Bürger und Grundeigentümer entgegenstehen. Dagegen hat die Stadt Borken gerade eine Vorkaufsrechts-Satzung für die gesamte Innenstadt erlassen. Münster macht in großem Stil Grundstücksbevorratung und bis zu 30% geförderten Wohnungsbau. Coesfeld und Dülmen erstellen über eine Wohnungsbaugenossenschaft bezahlbare Wohnungen.

In Haltern gehen die Uhren anders: Hier betreibt die städtische „Flächenentwicklungsgesellschaft“ preistreibende Wohnungs- und Flächenpolitik. Dagegen fordert § 1 des Baugesetzbuches: Die Stadt hat eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung und kostensparendes Bauen für die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung sicherzustellen. Doch was schert uns das Gesetzesgebot? Hier gilt das „Halterner Landrecht“!

Wilhelm Neurohr, 23. März 2023

Autor:

Wilhelm Neurohr aus Haltern

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