Erste zehn Brücken des Kreises Recklinghausen geprüft
Keine erheblichen Schäden festgestellt

Die Kreisverwaltung Recklinghausen hat im Dezember der Lippe Wassertechnik GmbH den Auftrag erteilt, die Hauptuntersuchung an insgesamt 47 Brücken des Kreises Recklinghausen durchzuführen.
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Kreis. Im Auftrag des K­reises Recklinghausen hat die Lippe Wassertechnik die Hauptprüfungen der ersten zehn Brückenbauwerke im Kreisgebiet abgeschlossen.

Bei diesen wurden keine akuten Gefahrenstellen, die die Stand- beziehungsweise Verkehrssicherheit beeinträchtigen, festgestellt, wie Fachdienstleiter Tiefbau Carsten Uhlenbrock erklärt: "Es gibt natürlich Sanierungsbedarfe wie die Erneuerung des Korrosionsschutzes bei Stahlteilen, aber das sind keine Dinge, die eine Einschränkung für den Verkehr bedeuten."
Um zu entscheiden, wann welches Bauwerk überprüft werden soll, hat der Kreis Recklinghausen die 47 Objekte jeweils einer Priorität zugeordnet. Als erstes wurden die Brücken mit höchster Priorität geprüft. Dabei handelte es sich um:
- Dorsten: K 6-5 Marler Damm / Frankenstraße
- Haltern am See: K 6-5 Marler Damm / L 509, K 6-5 Marler Damm / Heidkantweg, K 22-10 Lippramsdorfer Straße / Heerstraße und K 22-10 Lippramsdorfer Starße / ehem. DB und Wirtschaftsweg
- Marl: K 6-4 Wulfener Straße / ehem. DB Kusenhorst, K 22-9 Marler Straße /"Graben E Vennheider Graben", K 22-9 Marler Straße / "Graben H Victoriagraben", K 22-10 Lippramsdorfer Straße / "Graben E Vennheider Graben"
- Oer-Erkenschwick: Nähe K 19-3 Radwanderlehrpfad / Silvertbach

Der zweite Prüfungsblock mit den nächsten zehn Bauwerken beginnt am 20. Mai.  Weitere Informationen zum Thema gibt es im Internet unter www.kreis-re.de/brueckenpruefungen.

Hintergrund: Die Kreisverwaltung Recklinghausen hat im Dezember der Lippe Wassertechnik GmbH den Auftrag erteilt, die Hauptuntersuchung an insgesamt 47 Brücken des Kreises Recklinghausen durchzuführen. Das Tochterunternehmen des Lippeverbands hat im Februar mit den aufwändigen Prüfarbeiten auf Grundlage der DIN 1076 begonnen. Diese Norm ist für Bund und Land für bestimmte Bauwerke verpflichtend, für Städte und Kreise wird sie empfohlen.
Pressekontakt: Öffentlichkeitsarbeit, Lena Heimers, Telefon: 02361/53-2327, E-Mail: l.heimers@kreis-re.de

Autor:

Michael Menzebach aus Haltern

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