Kreis verlängert Allgemeinverfügung bis zum 30. Juni
Weiter nur mit Maske

Der Kreis und seine zehn Städte sind sich einig, dass die Maskenpflicht in Innenstädten trotz sinkender Inzidenzen vorerst beibehalten wird. Foto: Stadt
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Haltern. In Abstimmung mit den Städten hat der Kreis die Allgemeinverfügung bis zum 30. Juni verlängert. Die Maskenpflicht an belebten Plätzen bleibt bestehen. Für Haltern am See betrifft das neben der Innenstadt den Markt, die Rekumer Straße und die Merschstraße. Es reicht allerdings eine Alltagsmaske.

Der Kreis und seine zehn Städte sind sich einig, dass die Maskenpflicht in Innenstädten trotz sinkender Inzidenzen vorerst beibehalten wird. Begründet wird das vor allem mit den Öffnungen in Handel und Gastronomie, die zurzeit wieder für volle Fußgängerzonen sorgen. Über einen möglichen Verzicht von Masken wollen Kreis und Städte erneut beraten, sofern die 7-Tage-Inzidenz unter die Marke von 35 sinkt. Die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske während des Besuchs von Wochenmärkten sowie innerhalb von Einkaufszentren und Einkaufspassagen sowie auf den öffentlichen Flächen innerhalb dieser Zentren und Passagen wurde aufgehoben, da die aktuelle Coronaschutzverordnung hierzu Regelungen enthält. Demnach reicht auf Wochenmärkte ebenfalls das Tragen einer Alltagsmaske aus, in Einkaufszentren gilt weiterhin das Tragen einer medizinischen Maske. Ebenso sieht die Coronaschutzverordnung vor, dass in Fahrgemeinschaften keine medizinischen Masken mehr getragen werden müssen.

Autor:

Michael Menzebach aus Haltern

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