Gesundheitsamt passt Vorgehen an
Wenn auf den positiven Schnelltest ein negatives PCR-Ergebnis folgt

Bürgertests werden mittlerweile bei über 250 Teststellen im ganze Kreisgebiet angeboten. Am Tag werden im Schnitt zwischen 8.000 und 9.000 Tests durchgeführt. Foto: Symbolbild Pixabay
  • Bürgertests werden mittlerweile bei über 250 Teststellen im ganze Kreisgebiet angeboten. Am Tag werden im Schnitt zwischen 8.000 und 9.000 Tests durchgeführt. Foto: Symbolbild Pixabay
  • hochgeladen von Michael Menzebach

Kreis RE. Wenn der Schnell- oder Selbsttest ein positives Ergebnis zeigt, muss man sich sofort in Quarantäne begeben. Das regelt die Corona-Test- und Quarantäneverordnung des Landes NRW. Folgen muss dann ein PCR-Test, der das Ergebnis noch einmal überprüft. Aber was passiert, wenn dieser Test ein negatives Testergebnis zeigt? Muss die Quarantäne aufgehoben werden oder darf man sofort wieder die Wohnung verlassen?

Bislang galt die Quarantäne erst dann als aufgehoben, wenn das negative PCR-Testergebnis der Nachtestung das Gesundheitsamt erreichte und das zuständige Entlassmanagement Kontakt zu der jeweiligen Person aufgenommen hatte. Das ändert sich ab sofort: Ein negatives PCR-Testergebnis nach einem positiven Schnelltest beendet die Quarantäne automatisch.

"Bei den aktuellen Fallzahlen können wir nicht sicherstellen, dass Personen nach einem falsch-positiven Schnelltestergebnis zeitnah aus der Quarantäne entlassen werden. Darum haben wir uns für diese Anpassung entschieden", erklärt Dr. Jutta Hullmann, Fachdienstleiterin Gesundheit beim Kreis Recklinghausen. Es fielen grundsätzlich weniger als ein Prozent der Schnelltests im Kreis Recklinghausen positiv aus; ein Teil dieser bestätige sich durch den PCR-Test nicht. "Für diese Fälle möchten wir ein Vorgehen etablieren, das keine Quarantäne länger als notwendig aufrechterhält."

Ein negatives PCR-Testergebnis nach einem positiven Schnelltest beendet die Quarantäne automatisch

Angepasst wird auch die entsprechende Ordnungsverfügung, die den Betroffenen über die Ordnungsämter der Städte zugestellt wird. Erklärt werden darin dann die entsprechenden Konsequenzen, wenn der PCR-Test positiv bzw. negativ ausfällt.

Wichtig: Die automatische Entlassung aus der Quarantäne nach negativem PCR-Ergebnis gilt nicht für Kontaktpersonen zu einem bestätigten Corona-Fall. Diese müssen auch mit negativem PCR-Test mindestens 14 Tage in Quarantäne bleiben. "Denn bei diesen konkreten Verdachtsfällen besteht das Risiko, dass sie im Verlauf der zwei Wochen doch noch erkranken", erklärt Dr. Hullmann. Dies entspräche auch den klaren Vorgaben des Robert-Koch-Instituts, nach denen das Kreis-Gesundheitsamt handle.

Autor:

Michael Menzebach aus Haltern

Webseite von Michael Menzebach
Michael Menzebach auf Facebook
following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

133 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.