Die Frackingdebatte im deutschen Bundestag

Mündige Abgeordnete ?


Na, es geht doch!!
Es gibt in der Frage um Fracking tatsächlich noch Abgeordnete – sowohl im Land- wie im Bundestag, die nicht nur Beschlüsse und Gesetzesvorlagen abnicken. Die sich offenkundig durch den erkennbaren Widerstand in der Bevölkerung daran erinnern, wofür sie von wem gewählt worden sind. Die ihren Fraktionsführern und Parteivorsitzenden die bislang gezeigte Fraktionsloyalität verweigern und nach ihrem „Gewissen“ entscheiden wollen.

Unterschiedliche Positionen


Das gilt allerdings nur bedingt. Denn während die CDU in ihrer Mehrheit die Frackingzulassung von dem Ergebnis einer Expertenkommission abhängig machen und dann im Parlament darüber befinden will, stehen andere für das generelle Verbot.
Zwischenzeitlich ist die Fracking-Abstimmung auf noch unbestimmte Zeit verschoben worden. Offenkundig fürchtet die Regierung eine Abstimmungsniederlage.

Die Rolle der Expertenkomissionen


Die Einsetzung von „unabhängigen Expertenkommissionen“ ist in den letzten Jahren für die Regierenden zur Gewohnheit geworden. Die Kommissionen sind in ihrer Mehrheit von den Experten der Konzerne dominiert, um deren Belange es in der Sache geht. Die Unternehmen geben selbst die Bedingungen vor, die sie für Fertigung, Vertrieb und Einsatz ihrer Produkte für lukrativ erachten.
So war es u. a. beim Einsatz von „Experten“ zu Themen wie Hartz IV und bei der privaten Vorsorge mit all ihren negativen Folgen zu beobachten.
So ist es wieder ein SPD Politiker, BMWi, Sigmar Gabriel, der da recht unsensiebel vorgegangen ist. Er beauftragte zum Thema öffentliche - private Partnerschaft (ÖPP) eine Expertenkommission, die der Einfachheit halber überwiegend aus Vertretern der Finanz-, Versicherungs- und der größten deutschen Baufirmen bestand. Wirtschaftszweige, die für die Finanzierung und Ausführung der anstehenden "Infrastruckturmaßnahmen" bedeutsam werden. Alles Beteiligte, die sich die Bedingungen zu ihren Gunsten schaffen konnten und auch geschaffen haben. Sie konnten damit ihre Gewinnerwartungen durchsetzen.
Damit setzt der Ausverkauf bzw. die Plünderung des Staates ein.

Das kann und darf nicht sein, derartige Gremien müssen paritätisch besetzt sein!

TTIP lässt Frackingdebatte als Scheindiskussion vermuten,

,
denn, sollte TTIP in der bislang bekanntgewordenen Form rechtswirksam werden, ja, dann werden ein Fracking- und Gentechnikverbot keine Themen mehr sein, dann sind es Handelshemmnisse und der Staat kann verklagt werden.
Das könnte auch der Grund sein, warum sich plötzlich Parlamentarier entgegen der Fraktionsvorgaben anders entscheiden (dürfen), denn es wären Entscheidungen auf Zeit und nicht von Dauer.

Autor:

Horst Sellge aus Haltern

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