Fahrrad geklaut? So haften die Versicherungen bei Diebstahl

Dieben das Handwerk legen: Wer seinen Versicherungsschutz überprüft, ist im Falle eines Falles abgesichert (Quelle: Masterfile/RF/DVAG)
  • Dieben das Handwerk legen: Wer seinen Versicherungsschutz überprüft, ist im Falle eines Falles abgesichert (Quelle: Masterfile/RF/DVAG)
  • hochgeladen von Michael Menzebach

Radfahren ist gut für die Fitness, gut für die Umwelt, aber leider auch gut für Langfinger: Pro Stunde werden hierzulande rund 35 Fahrräder geklaut. Die Experten der DVAG geben Tipps zum Thema Versicherungsregelungen und Diebstahlschutz. Sich am Morgen auf das Fahrrad schwingen und entspannt zur Arbeit fahren?

Klingt verlockend, kein Gedränge durch Menschenmassen oder den alltäglichen Pendlerstau. Umso ärgerlicher, wenn der geschätzte Drahtesel nach dem Arbeitstag dann weg ist. Laut der aktuellen Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS 2017) wurden im letzten Jahr deutschlandweit 300.000 Fahrräder gestohlen, sprich 35 Räder pro Stunde! Neben Berlin, Bremen und Hamburg ist vor allem in Münster Vorsicht geboten – diese Städte sind nach wie vor die Hochburgen des Fahrradklaus. Experten erklären, welche Versicherung bei einem Diebstahl greift und geben zusätzlich Sicherheitstipps. Sind Räder durch die Hausratversicherung abgesichert? Wenn das Fahrrad aus einem abgeschlossenen Bereich gestohlen wird, wie der eigenen Wohnung, dem Keller oder der privaten Garage, greift die klassische Hausratversicherung. Ein Einbruch liegt dann vor, wenn entsprechende Einbruchsspuren nachweisbar sind. Tipp vom Versicherungs-Fachmann: „Wer sein Fahrrad oft am Bahnhof, auf offener Straße, vor dem Haus oder in Gemeinschaftsräumen abschließt, sollte über eine zusätzliche Fahrradklausel zur Hausrat nachdenken. So ist das Rad auch außerhalb der eigenen vier Wänden vor Langfingern geschützt.“ Wichtige Voraussetzung: Die Fahrräder müssen abgeschlossen sein. Auch Familien, die mehrere Fahrräder besitzen, sollten die Fahrradklausel vereinbaren. Wer besonders teure Räder besitzt, sollte zudem darauf achten, dass die vereinbarte Versicherungssumme ausreicht. Wie hoch die Versicherungssumme im Schadensfall ausfällt, kann der Versicherte selber festlegen. Bei älteren Rädern sollte der Besitzer den Zeitwert schätzen und diesen versichern lassen. Wichtig: Unbedingt darauf achten, nicht unterversichert zu sein.

Vorsicht bei Ausnahmen und Sonderregeln

Diebe lieben Dunkelheit. Deswegen findet sich in einigen Versicherungspolicen die sogenannte Nachtzeitklausel: Zwischen 22 und 6 Uhr gilt der Versicherungsschutz nur, wenn sich das Rad in einem abgeschlossenen Raum oder in Gebrauch befindet. Versicherte sollten daher ihren Versicherungsanbieter mit Bedacht wählen – insbesondere in alten Verträgen ist die Nachtzeitklausel oft noch zu finden. Vorsicht ist auch bei Fahrrädern mit motorisierter Unterstützung geboten: „Für E-­ Bikes empfehlen wir eine Teilkaskoversicherung. Sie fallen nicht mehr in die Kategorie Fahrrad und sind deshalb nicht durch die Hausratversicherung oder eine Fahrradversicherung abgedeckt“, so die Experten. „Anders sieht es bei sogenannten ‚Pedelecs’ aus. Diese sind wiederum in der Hausratversicherung abgedeckt.“ Wer fest entschlossen ist, ein Fahrrad zu stehlen, wird das auch tun. Allerdings gibt es ein paar Grundregeln, die das Risiko deutlich minimieren. Alle Details des Rades – insbesondere die Rahmennummer – notieren. Fahrrad beim Fahrradhändler oder der Polizei codieren lassen – die eingravierte Kombination aus Buchstaben und Zahlen schreckt Diebe ab. Diebe meiden meist besonders auffällige Räder – Tuningliebhaber sollten sich also nach Lust und Laune austoben. Das Rad an einem festen Gegenstand anschließen – kein bloßes Abschließen. Regelmäßiger Standortwechsel: Wer kann, sollte sein Fahrrad nicht wiederholt am exakt gleichen Ort zur gleichen Zeit anschließen. Transport auf Reisen: Auch während der Autofahrt auf dem Fahrradträger das Rad sicher anschließen und bei Zwischenstopps nicht aus den Augen lassen.

Autor:

Michael Menzebach aus Haltern

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