Stadt startet online-Beteiligungsverfahren in der Stadtplanung
Bauleitpläne und mehr im Internet

Im Rahmen der Bauleitplanung sind Städte und Gemeinden dazu verpflichtet, die Öffentlichkeit sowie Behörden und Träger öffentlicher Belange in den Planungsprozess einzubeziehen.

Bisher hat die Stadt Heiligenhaus zu diesem Zweck, die Unterlagen der Planverfahren während der Beteiligungsfristen auf der städtischen Homepage zur Verfügung gestellt. Um Anregungen und Kritik vorzutragen, war jedoch ein Schreiben oder der Besuch in den Diensträumen der Stadtplaner im Rathaus notwendig. Darüber hinaus besteht nunmehr auch die Möglichkeit, dass Bürger sowie Behörden und Träger öffentlicher Belange über ein Online-Formular ihre Stellungnahmen mit ergänzenden Bild- und Pdf-Anhängen übermitteln können. Aufgrund der verschlüsselten Datenübertragung ist die Einhaltung des Datenschutzes gewährleistet.
Auch der Verpflichtung, alle rechtsverbindlichen Bauleitpläne (Flächennutzungsplan, inschließlich seiner Änderungen, und Bebauungspläne) dauerhaft im Internet zur Einsicht bereitszustellen, kommt die Stadt Heiligenhaus nun nach. Alle Bürger, Bauinteressierten und Architekten finden auf der Website www.o-sp.de/heiligenhaus Informationen zu laufenden und abgeschlossenen Bebauungsplan- und Flächennutzungsplanverfahren, aber auch zum allgemeinen Verfahrensablauf in der Stadtplanung. Selbstverständlich stehen die Stadtplaner im Rathaus auch weiterhin zur Beratung und für bauplanungsrechtliche Auskünfte zur Verfügung.

Die ersten online-Beteiligungsverfahren, in denen die Öffentlichkeit sich mit Anregungen und Kritik über das Formular einbringen kann, beginnen am 14. Januar: Die 39. Flächennutzungsplan-Änderung für den Bereich "nördlich Otto-Hahn-Straße/ südöstlich Flurweg" dient der Vorbereitung des noch aufzustellenden Bebauungsplanes für diesen Bereich. Vorrangiges Planungsziel ist die Ausweisung weiterer gewerblicher Bauflächen in nordwestlicher Erweiterung des Gewerbegebietes Hetterscheidt-Nord. Der Vorentwurf nebst Begründung liegt im Rahmen des Beteiligungsverfahrens in der zweiten Etage des Rathausneubaus, Fachbereich II.1 Stadtentwicklung bis einschließlich zum 13. Februar während der Dienststunden öffentlich aus. Interessierten werden die allgemeinen Ziele, Zwecke und Auswirkungen der beabsichtigten Planung durch die Mitarbeiter des Fachbereiches II.1 Stadtentwicklung erläutert.

Im Zusammenhang mit der geplanten Neubebauung des KINI-Geländes am Südring hebt die Stadt Heiligenhaus den bisher gültigen Bebauungsplan Nr. 40 auf. Dieser gewährleistet bisher Baurecht für gewerbliche Nutzungen. Da zukünftig dort jedoch eine Wohnbebauung realisiert werden soll, ist der Bebauungsplan Nr. 40 obsolet und wird aufgehoben. Es besteht auch hierbei für Jedermann die Gelegenheit, die Unterlagen zum Aufhebungsverfahren inklusive Begründung, Umweltbericht und den bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen bis einschließlich zum 13. Februar während der Dienststunden in der zweiten Etage des Rathausneubaus, Fachbereich II.1 Stadtentwicklung öffentlich einzusehen. Die Planunterlagen werden auf Wunsch erläutert.

Dienstzeiten:
- Montag: 8.30 bis 12.30 Uhr und 14 bis 16 Uhr
- Dienstag:8.30 bis 12.30 Uhr und 14 bis 16 Uhr
- Mittwoch: 8.30 bis 12.30 Uhr
- Donnerstag: 8.30 bis 12.30 Uhr und 14 bis 18 Uhr
- Freitag: 8.30 bis 12 Uhr

Autor:

Maren Menke aus Velbert

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