Klagen stoppen Bau der A44

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Ein riesiger See hat sich auf der Trasse der A44 bei Hetterscheidt gebildet. Wegen rechtlicher Unzulänglichkeiten wurden die Bauarbeiten vor drei Monaten in diesem Bereich gerichtlich gestoppt. Da im so genannten Deckblatt-Verfahren (Nachbesserungen im Planfeststellungsverfahren) noch Einsprüche erwartet werden, ruhen die Arbeiten auf unbestimmte Zeit. Nur auf Grundstücken, die dem Bund gehören, wird weiter gebaggert.
Die Arbeiten zum Bau der A 44 zwischen Ratingen-Ost und der Stadt Velbert sind teilweise zum Erliegen gekommen.
„Es haben sich Änderungen im Planfeststellungsverfahren ergeben, die zuvor nicht ersichtlich waren. Die werden jetzt in einem Deckblattverfahren erörtert“, so Frank Hausendorf, Multi-Projektentwickler bei Straßen NRW. Neben neuen Zufahrten zu den Baufeldern steht der Tausch von Flächen an. „Kommen bis zum Ende der Einspruchsfrist Klagen, werden die vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden“, so Hausendorf. „Mit einem Eilantrag könnte das kurzfristig geschehen.“
Im Zusammenhang mit diesem Deckblattverfahren ruht ein Teil der Bauarbeiten. „Im Zuge der erfolgreichen Klage gegen die Besitzeinweisung (Enteignung) einiger Flächen dürfen wir dort seit Dezember nicht weiter arbeiten“, beschreibt Hausendorf den Stillstand. Mehrere Landwirte hatten vor Gericht Recht bekommen. Betroffen ist davon das östliche Widerlager der Brücke Ganslandsiepen. Auf den bundeseigenen Grundstücken am westlichen Ende der Brücke gehen die Arbeiten weiter. „Durch den Baustopp sind uns bisher noch keine Folgekosten entstanden.“
Das Brückenbauwerk über der Trasse der Autobahn im Verlauf der L 156 (Ratinger Straße) ist zwar weitgehend fertig, aber es wird nicht für den Verkehr freigegeben. Die Autofahrer müssen auf unbestimmte Zeit mit der Umfahrung leben, die aus abwassertechnischen Gründen noch nicht beseitigt werden kann.
Apropos Abwasser: Im Autobahnkreuz Ratingen-Ost muss die Abwasserbeseitigung der A 44 neu geregelt werden. Die Städte Ratingen und Düsseldorf befürchten Hochwasser entlang der Anger, die Alternativplanung gefährdet das Trinkwasservorkommen in Homberg.
„Das hat aber nichts mit dem Baustopp zu tun“, so Hausendorf, der im übrigen versichert, dass die Finanzierung der gesamten Strecke gesichert sei, auch wenn wahrscheinlich das Teilstück zwischen dem A 44-Ende in Velbert und der L 156 zuerst fertiggestellt wird. „So hat das die Planung vorgesehen. Wenn ein Verkehrswert da ist, könnte das Teilstück in Betrieb gehen.“
Rechtsanwalt Christoph Pipping befürchtet im schlimmsten Fall, dass die A 44 gar nicht weiter gebaut werden kann. „Die Arbeiten wurden begonnen, obwohl noch keine Bestandskraft des Planfeststellungsbeschlusses vorhanden war.“ Der Bau der Schnellstraße läuft überhaupt nicht rund: „Weite Teilstrecken der Trasse sind noch nicht im Besitz von Straßen NRW, in Wülfrath muss eine 300 Meter lange Baustraße nach der Beschwerde eines Landwirtes zurückgebaut werden, das Wasserrecht wurde für einen Großteil der Strecke den Planern entzogen.“
„Da ist noch viel Musik drin“, prophezeit der Anwalt, der bereits vor dem Bundesverwaltungsgericht die Interessen von Klägern vertrat und sich vorstellen kann, dass bis zum Ende der Einspruchsfrist im Rahmen des sechsten Deckblattverfahrens am 16. März weitere Klagen erhoben werden.

Autor:

Ulrich Bangert aus Heiligenhaus

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