Sparkassendirektor Ulrich Hamacher und Geschäftsstellenleiterin Beate Räker beim Bürgerverein Hetterscheidt zum Thema "SEPA"

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Gut besucht war am Donnerstag, 16. Januar 2014 die erste Monatsversammlung des Jahres 2014 im Gasthaus "Am Steinberg" Velberter Straße..
Zu dieser Versammlung waren Sparkassendirektor Ulrich Hamacher von der Kreissparkasse Heiligenhaus und Frau Beate Räker als Geschätsstellenleiterin der Geschäftsstelle Hetterscheidt als Referenten mit dem Thema : “SEPA - Was ändert sich zum 01.02.2014 bei Konten und Überweisungen” eingeladen. Nach der Einführung des EURO als gemeinsame Währung wird nun das einheitliche Zahlungssystem SEPA im Euro-Zahlungsverkehrsraum geschaffen.
In anschaulicher Art und Weise mit Unterstützung einer Powerpont-Präsentation erklärten beide Referenten den Anwesenden was bei der Einführung zu beachten ist. Die Sparkasse erleichtert den Kunden die Umstellung bis zum 31. Januar 2016.
Was ändert sich im Großen und Ganzen ?
Für den Privatkunden ändert sich lediglich die Kennzeichnung der Konten. Statt wie bisher einzeln die Kontonummer und die Bankleitzahl, wird zukünftig die internationale Bankkontonummer (IBAN) verwendet.
Soweit erforderlich dann noch die internationale Bankleitzahl (BIC) für den Auslandszahlungsverkehr. Als weitere Erklärung hier die Zusammensetzung der 22 stelligen IBAN-Nr. : DE =Länderkennzeichen, 2 Stellen = Prüfziffer,
8 Stellen = Bankleitzahl, 10 Stellen = Kontonummer.
Das heißt, bis auf 4 Stellen ist die eigene IBAN vertraut. Nur die Schreibweise von bisher 8 Stellen Bankleitzahl und 10 Stellen Kontonummer ändert sich auf nun auf eine Gesamteingabe von 22 Stellen hintereinander. Ein Vorteil hat die neue Schreibweise. Durch die neu zu schreibende Prüfziffer wird ein Schreibfehler gemerkt und somit kann keine Fehlüberweisungen mehr möglich sein.
Mit der SEPA-Lastsschrift kann man wie gewohnt einfach und bequem bezahlen.
Bei neuen Lastschriften muss man jetzt ein SEPA-Lastschriftmandat statt wie bisher eine Einzugsermächtigung unterschreiben. Die bisherige Weiternutzung bestehender Einzugsermächtigungen bleiben weiter gültig.

Autor:

Wilfried Hogenberg aus Heiligenhaus

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