NRW-Koalition investiert 464.245,00 Euro in Sportstätten in Hemer

Arne Hermann Stopsack

Das Land Nordrhein-Westfalen investiert in den kommenden vier Jahren im Rahmen des Programms „Moderne Sportstätten 2022“ 300 Millionen Euro in die Sportinfrastruktur vor Ort. „Mit dieser Modernisierungsoffensive erfolgt eine Trendwende: Das Ziel ist, die rund 38.000 Sportstätten in unserem Land zu modernisieren, zu sanieren und zukunftsweisend unter nachhaltigen und barrierefreien Gesichtspunkten auszubauen“, so FDP-Fraktionsvorsitzender Arne Hermann Stopsack, der auf Grund seiner Funktion beim LWL auch regelmäßig an den Sitzungen der Landtagsfraktion in Düsseldorf teilnimmt. Gefördert werden z. B. Investitionsmaßnahmen zur Ausstattung, zum Umbau und zum Ersatzneubau von Sportstätten. Das Förderprogramm zielt ebenfalls auf die begleitende sportfachlich notwendige Infrastruktur unter besonderer Berücksichtigung einer energetischen Ertüchtigung, digitaler Modernisierung, zur Vermeidung von Unfällen und zur Förderung der Geschlechtergerechtigkeit.

Die Sportvereine, Kreis- und Stadtsportbünde sowie die Sportverbände sind jetzt aufgerufen, der Landesregierung ihre Fördervorschläge zu unterbreiten. In Hemer stehen den Sportvereinen 464.245,00 Euro zur Verfügung, das entspricht dem fünffachen der Sportpauschale des Jahres 2018. Das Programm soll dem Breitensport zu Gute kommen, deshalb sind Profi-Sportvereine der ersten Ligen davon ausgeschlossen. Das nutzerfreundliche bürokratiearme Programm zeichnet sich durch ein vereinfachtes Bewilligungsverfahren für Förderzuwendungen bis 100.000 Euro sowie durch einen unkomplizierten einfachen Verwendungsnachweis für alle Förderbescheide aus. „Der Sport kann deshalb in seiner ganzen Breite von dem Landesprogramm und einer funktionstüchtigen und zeitgemäßen Sportinfrastruktur profitieren“ freut sich Arne Hermann Stopsack. „Wir haben in Hemer an etlichen Stellen im Bereich des Sportes noch Investitionsbedarf. Hier kommt die Hilfe der CDU-FDP-Landesregierung gerade recht.“

Alle Investitionsvorhaben in Sportstätten ab einer Bagatellgrenze von 10.000 Euro sind förderfähig. Der Eigenanteil kann durch bürgerschaftliche Eigenleistung, Beiträge Dritter oder durch Spenden aufgebracht werden. Im Einzelfall kann auch eine 100-prozentige Förderung erfolgen.

Autor:

Andrea Lipproß aus Hemer

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