Bewerbung bis 28. April
Stadt Hemer sucht Schöffen

Die Stadt Hemer  sucht ehrenamtliche Schöffen. Foto: Thorben Wengert / pixelio.de
  • Die Stadt Hemer sucht ehrenamtliche Schöffen. Foto: Thorben Wengert / pixelio.de
  • hochgeladen von Siegfried Schönfeld

Hemer. Die neue Amtszeit der Schöffen und Jugendschöffen beginnt am 1. Januar 2024. So ist es nun an der Zeit, die Schöffen für die nächste fünf Jahre andauernde Periode (bis 31.12.2028) zu wählen. Gesucht werden 16 Schöffen für die Strafkammern beim Landgericht Hagen und für das Schöffengericht in Iserlohn sowie sieben Jugendschöffen für die Jugendkammer beim Landgericht Hagen und für das Jugendschöffengericht in Iserlohn.

Doppelt so viele Stellen zu vergeben

Die Stadt Hemer ist aufgefordert, Vorschlagslisten aufzustellen - dabei sind doppelt so viele Personen vorzuschlagen, wie benötigt werden Der Stadtrat und der Jugendhilfeausschuss entscheiden dann darüber, wer auf die Vorschlagslisten kommt. Die Entscheidung, wer letztlich Schöffe wird, trifft der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht.

Schöffen und Jugendschöffen müssen deutsche Staatsangehörige sein, in Hemer wohnen, das 25. Lebensjahr vollendet haben, zum Zeitpunkt der Wahl jünger als 70 Jahre sein. Der entscheidende Stichtag, nach dem das Alter zu berechnen ist, ist der 1. Januar 2024, dem Beginn der Amtsperiode. Für Jugendschöffen gilt außerdem, dass sie erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein sollen.

Die Aufgaben

Schöffen sind den Berufsrichtern in den Hauptverhandlungen der Schöffengerichte bzw. der Strafkammern gleichgestellt. Sie haben Fragerecht und sind wie die Berufsrichter unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Wer dieses Ehrenamt als Laienrichter ausübt, hat Anspruch auf Ersatz seiner Auslagen und des Verdienstausfalles.

Weitere Details zum Schöffenamt kann man unter www.schoeffenwahl2023.de erfahren.

„Aktuell sammeln auch die Fraktionen des Rates aus ihren Reihen Vorschläge“, weiß Bernd Dittrich, Fachdienstleiter bei der Stadt Hemer. Für die Jugendschöffen werden zudem durch die freien Träger der Jugendhilfe und durch die Wohlfahrtsverbände Empfehlungen ausgesprochen. „Aus allen Meldungen bilden der Rat der Stadt Hemer und der Jugendhilfeausschuss dann Vorschlaglisten“, erklärt Dittrich abschießend, „Interessierte können sich bis zum 28. April 2023 bei der Stadtverwaltung Hemer melden.“

Ansprechpartner im Bereich der Erwachsenenschöffen ist Bernd Dittrich (Tel. 02372/551-235, E-Mail: B.Dittrich@hemer.de), im Bereich der Jugendschöffen Michael Hoppe (Tel. 02372/551-283; E-Mail: M.Hoppe@hemer.de). Das notwendige Formular, auf dem die Interessierten ihre Bereitschaft zur Kandidatur erklären, finden sie auf der Homepage der Stadt Hemer oder auf www.schoeffenwahl2023.de . Dieses muss der Stadtverwaltung ausgefüllt und unterschrieben bis Freitag, 28. April, vorliegen.

Autor:

Lara Ostfeld aus Menden (Sauerland)

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