Umgestaltung der Geitbecke
Schutzstreifen führt zu Irritationen

Der Schutzstreifen darf von Autofahrenden nur im Ausnahmefall befahren werden. Foto: Stadt Hemer / Fälker
  • Der Schutzstreifen darf von Autofahrenden nur im Ausnahmefall befahren werden. Foto: Stadt Hemer / Fälker
  • hochgeladen von Andrea Rosenthal

Mit der Fahrbahnerneuerung der K16/Geitbecke wurde auch ein so genannter Schutzstreifen für den Radverkehr auf dem Asphalt markiert. Dabei kommt es wiederkehrend zu Irritationen, denn viele Verkehrsteilnehmer wissen mit der Nutzung und den Geboten noch nicht richtig umzugehen.

Die Stadt Hemer gibt hier Nachhilfe und teilt mit: Die rechtliche Situation ist eindeutig: Der Schutzstreifen darf von Autofahrern nur im Ausnahmefall befahren werden (zum Beispiel Lkw oder Linienbusse), im Regelfall ist links davon zu fahren; dies gilt auch im Fall des Rückstaus etwa aufgrund von Rotlicht an der Ampel B7/K16. Erst im unmittelbaren Knotenbereich zwischen Gehweg und Mittelinsel besteht jetzt noch eine Zweispurigkeit für die Vorsortierung der Linksabbiegenden und der Geradeausfahrenden und Rechtsabbiegenden.

An den haltenden Fahrzeugen kann und darf nur links vorbei gefahren werden, wenn dies die Verkehrssituation erlaubt. Die durchgezogene Linie im Vorfeld der Mittelinsel darf keinesfalls überfahren werden. Die dort verfügbare Fahrbahnbreite von 4,50 m links vom Schutzstreifen erlaubt aber zumindest für zwei Pkw die vorsichtige Vorbeifahrt. Weiter hinten ist dies nicht der Fall, dort muss das Vorrücken der vorderen Fahrzeuge abgewartet werden.

Autor:

Lokalkompass Iserlohn-Hemer aus Iserlohn

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