Der Klick ins Unglück

Vielen Verbrauchern fehlt das Unrechtsbewusstsein beim munteren Herunterladen.Foto: Detlef Erler
  • Vielen Verbrauchern fehlt das Unrechtsbewusstsein beim munteren Herunterladen.Foto: Detlef Erler
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„Das Runterladen von Musik aus dem Netz ist eigentlich so, als ob ich eine CD im Kaufhaus klaue – es ist eine Straftat.“ Deutliche Worte des Rechtsanwalts Christian Spengler im Rahmen der Aktion der Herner Verbraucherberatung „Unbedacht klick gemacht“.
Meist sind es eben nur ein paar Klicks im Internet, und die aktuellen Hits, Alben, Filme und Spiele sind vermeintlich kostenlos heruntergeladen. Doch schon ein paar Tage später kann ein Brief von einer Anwaltskanzlei ins Haus flattern, in dem man aufgefordert wird, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben, eine größere Summe an Schadensersatz zu zahlen – das kann in die Hunderte oder Tausende gehen – und zudem die entstandenen Anwaltskosten zu übernehmen: Die allein können schon 1000 Euro ausmachen.
Das ist schon lange kein Einzelfall mehr. „Es kommen immer mehr Ratsuchende zu uns, die Abmahnungen von Anwaltskanzleien erhalten haben“, berichtet Ingo Döring, Leiter der Herner Beratungsstelle. Er räumt aber auch ein, dass „viele Verbraucher kein Unrechtsbewusstsein haben“. Die Abmahnung in den Papierkorb zu werfen, ist wenig sinnvoll, denn schon bald kann eine Klage folgen. Und das wird dann noch kostspieliger.
Inzwischen, so Spengler, sei eine regelrechte „Abmahnindustrie“ entstanden, die sich auf professionelle Ermittlung und Verfolgung von Urheberrechtsverstößen spezialisiert habe.
Der Experte rät, die Abmahnung ernst zu nehmen und die beigefügte Unterlassungserklärung nicht einfach so zu unterschreiben, sondern vom Anwalt prüfen zu lassen.
Ein weiteres dunkles Kapitel sind die Tauschbörsen im Netz. Sie sind an sich nicht rechtswidrig und grundsätzlich ist es auch erlaubt, zum Beispiel Musik für den privaten Gebrauch herunter zu laden. Dies gilt allerdings nur, wenn diese Lieder „nicht aus offensichtlich rechtswidrigen Quellen“ stammen – das heißt, man darf Musik weder zum Download anbieten, noch selber herunter laden, wenn diese urheberrechtlich geschützt ist. Man sollte also zum Beispiel drauf verzichten, sich aus dem Netz mit Hits aus den aktuellen Charts zu versorgen. Über die IP-Adresse des Rechners lässt sich jederzeit feststellen, wann und wie der Inhaber eines Online-Anschlusses eine Tauschbörse genutzt hat.
Achten sollte der Nutzer darauf, dass auch gefälschte E-Mails in Umlauf sind, in denen „nur“ 50 bis 100 Euro als Abmahmgebühren verlangt werden. Wer die bezahlt, hat sein Geld buchstäblich in den Gully geworfen.
Hilfe bietet die Herner Verbraucherzentrale an: Eine Beratung und die schriftliche Vertretung des Abgemahnten schlagen mit 80 Euro zu Buche. Und die können sich lohnen, denn die Rechtsschutzversicherung zahlt in aller Regel nicht. Kontakt unter Tel.: 02323/4 47 46.

Autor:

Bernhard W. Pleuser aus Essen-Kettwig

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